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Deutsche Umwelthilfe hält im Streit über Biokunststofftüten ihre Kritik aufrecht

Archivmeldung vom 20.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.

In der Auseinandersetzung um die als "biologisch abbaubar" und "kompostierbar" beworbenen Bioplastiktüten der VICTOR Group äußerte sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) heute wie folgt: "Soweit wir den Sachverhalt verstehen, ohne dass uns der Antrag auf Erlass der Verfügung von VICTOR Group übersandt wurde, geht es dem Unternehmen um Wortklauberei, nicht um den eigentlichen Kern unserer Aussagen", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Offenbar will man davon ablenken, dass die Einwegtüten nicht umweltfreundlich sind und in der Praxis der deutschen Kompostwerke regelmäßig nicht kompostiert werden."

Die VICTOR Group hatte wegen sieben Äußerungen in Pressemitteilungen der DUH vom 11.4.2012 und 13.4.2012 eine einstweilige Verfügung beantragt. Erfolgreich war man nur in zwei von sieben Fällen, zu allen anderen Aussagen hat VICTOR Group den Antrag nach Kontakt mit dem Gericht und ohne, dass die DUH dazu Stellung nehmen musste, zurückgenommen. Dies verschweigt das Unternehmen. Um welche fünf vom Gericht nicht beanstandeten Aussagen es sich handelt, gibt die VICTOR Group bisher nicht preis.

"Wir nehmen an, dass es sich dabei um die eigentlichen Kernbotschaften unserer Pressemitteilung handelt. Die DUH wird die bisherigen Mitteilungen durch die einstweilige Verfügung nur in wenigen Worten ändern. An unserer Kritik ändert sich dadurch nichts; die DUH wird Widerspruch wegen der Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens einlegen, so dass diese am Ende die VICTOR Group tragen muss", so Resch. "In der Sache bleiben wir dabei: Nach unseren in der vergangenen Woche veröffentlichten Recherchen werden die fraglichen Tüten bei den Kompostierern regelmäßig als Störstoffe aussortiert, weil sie unter den in den Kompostieranlagen üblichen Bedingungen nicht vollständig abgebaut werden".

Nach Angaben der Betreiber von Kompostierungsanlagen sind die als "biologisch abbaubar" beziehungsweise "kompostierbar" beworbenen Bioplastiktüten im Kompostierungsprozess nicht von konventionellen Plastiktüten zu unterscheiden. Bei Verbleib im Kompostiergut würden sie die Qualität des Kompost negativ beeinflussen. Auch eine häusliche Kompostierung kommt unter den Bedingungen, die im privaten Eigenkompost üblicherweise herrschen, nicht in Betracht.

Das Vorgehen der VICTOR Group bezeichnet die DUH als in hohem Maße unseriös. Weder hat das Unternehmen die DUH vor der Beantragung der Verfügung abgemahnt, noch hat sie ihr den Beschluss vor der Pressemitteilung zukommen lassen. Erst ein Schreiben des Anwalts der DUH, erwirkte den Erhalt der einstweiligen Verfügung. Ohne den dazugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der bislang fehlt, ist diese aber immer noch nicht vollständig verständlich.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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