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Wertstoffsammlung erhalten - Recyclingpreller stoppen

Archivmeldung vom 27.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Markenverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) wollen gemeinsam mit Politik und Behörden dieWertstoffsammlung in Deutschland sichern. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Trittbrettfahrern bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung, die zu untragbaren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten rechtstreuer Unternehmen und zu Mehrkosten für die Kommunen und die Verbraucher führt.

Handel und Industrie stehen zu ihrer Verantwortung für eine ökologisch überzeugende, verbrauchergerechte Verpackungsentsorgung. In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, die Ministerpräsidenten und die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder haben sie folgende Lösung vorgeschlagen:

- Die Umweltpolitik des Bundes und der Länder muss umgehend ein eindeutiges Signal setzen, dass die Prinzipien der Produktverantwortung und der Kreislaufwirtschaft auch künftig Gültigkeit haben. Wettbewerb bei der Verpackungsverordnung darf nicht bedeuten, Betrug und Trittbrettfahrerei Tür und Tor zu öffnen, sondern muss zu mehr ökologischer Effizienz und günstigeren Preisen im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft führen.

- Die Verpackungsverordnung ist von überflüssigen Vorschriften und rechtlichen Grauzonen zu befreien. Insbesondere muss klargestellt werden, dass Unternehmen, die Verpackungen an private Endverbraucher abgeben, sich an der haushaltsnahen Wertstoffsammlung zu beteiligen haben, sofern sie die Rückgabe nicht durch Erhebung eines Pfands sicherstellen. Durch diese Regel kann zugleich die Überwachung der sogenannten Mengenstromnachweise wesentlich vereinfacht werden.

- Im Verwaltungsvollzug müssen die massenhaften Verstöße gegen die Verpackungsverordnung geahndet werden (z. B. Verletzung der Verbraucherinformationspflichten, widerrechtliches pfandfreies Inverkehrbringen von Getränkeverpackungen ohne Beteiligung an einem Dualen System). Zudem darf die amtliche Auslegung der Verpackungsverordnung künftig keinen Zweifel daran lassen, dass jedes Unternehmen seine Pflichten grundsätzlich selbst zu erfüllen hat.

- Die Zulassung konkurrierender haushaltsnaher Sammelsysteme sollte unverzüglich erfolgen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dabei muss allerdings an der Flächendeckung als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur Selbstentsorgung festgehalten werden. Im Aufbau befindliche haushaltsnahe Systeme dürfen ihren Auftraggebern die Befreiung von Rücknahmepflichten nur in dem Maße vermitteln, wie sie tatsächlich auch Haushalte angeschlossen haben.

Quelle:Pressemitteilung Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.

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