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Vogelgrippe: Freilandverbot wird heute in der Schweiz aufgehoben

Archivmeldung vom 27.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der überaus warme Winter und die günstige Vogelgrippe-Situation erlauben eine frühzeitige Aufhebung. Das Freilandhaltungsverbot als Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe galt diesen Winter nur rund um grössere Gewässer und war ursprünglich bis Ende April vorgesehen.

Wegen des warmen Winters sind viele Wasservögel, die in der Schweiz überwintert hatten, bereits auf dem Flug Richtung Norden. Bis Ende März werden voraussichtlich die allermeisten der Wintergäste nicht mehr auf Schweizer Gewässern weilen. Da Wasservögel Träger des Vogelgrippe-Virus sein können, sinkt mit dem Rückzug die Gefahr einer Einschleppung der Seuche in Geflügelbestände.

Zudem ist die Vogelgrippe-Situation in Westeuropa entspannt: Diesen Winter wurde in den Überwachungsprogrammen kein Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt und die Ausbrüche in Geflügelbetrieben in England und Ungarn konnten rasch eingedämmt werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat aus all diesen Gründen entschieden, das Freilandhaltungsverbot aufzuheben. Dennoch ist Wachsamkeit weiterhin wichtig. Insbesondere in Asien und Afrika grassiert die Vogelgrippe weiter. Eine Einschleppung der Seuche bleibt deshalb möglich. Schutzmassnahmen wie die Importsperren für Geflügel und Geflügelprodukte und die Hygienemassnahmen in Geflügelbetrieben müssen auch künftig rigoros umgesetzt werden.

Ob kommenden Winter wieder ein Freilandhaltungsverbot erlassen werden muss, lässt sich erst im Frühherbst abschätzen - auf Basis der dann aktuellen Vogelgrippe-Lage und des Wissensstandes.

Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Veterinärwesen (Schweiz)

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