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Gericht kippt Wildtierregelung in Schwerin

Archivmeldung vom 05.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: © VIER PFOTEN, Fred Dott
Bild: © VIER PFOTEN, Fred Dott

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das Zirkus-Wildtierverbot auf öffentlichen Flächen in Schwerin revidiert. Das ergab ein richterlicher Beschluss am vergangenen Montag, dem 03. Juli 2017. Obwohl die Haltung von Wildtieren wie Elefanten, Tigern oder Löwen im Zirkus höchst umstritten ist, dürfen sie jetzt wieder in Schwerin auch auf öffentlichen Flächen gastieren.

VIER PFOTEN hat bereits im April zusammen mit sechs anderen Tierschutzorganisationen den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund dazu aufgefordert, Kommunen zu unterstützen, die Zirkusse mit Wildtieren verbieten wollen. In einem gemeinsamen Schreiben wiesen die Tierschützer darauf hin, dass auch ein im März 2017 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefälltes Urteil die Kommunen nicht daran hindert, die Platzvergabe an Wildtierzirkusse generell zu unterbinden. An dieser Situation ändert auch das Urteil aus Greifswald nichts. Aus Sicht der Tierschützer ist darüber hinaus ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus dringend nötig, um Rechtsunsicherheiten künftig zu vermeiden.

Öffentliche Sicherheit gefährdet

Mehrere Rechtsexperten bestätigen, dass Kommunen weiterhin das Recht haben, ihre Platzvergabe an reisende Zirkusunternehmen davon abhängig zu machen, ob die Zirkusse bestimmte Wildtiere mit sich führen. Die Gutachter empfehlen, neben tierschutzrechtlichen Erwägungen vor allem die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit für ihre Entscheidung heranzuziehen. Immer wieder brechen Tiere aus den mobilen, unzureichend gesicherten Zirkusstallungen aus und werden zur Gefahr für Menschen und Straßenverkehr. Mit einer Neuregelung der Platzvergabe kämen die Städte und Gemeinden gleichzeitig dem Wunsch der großen Mehrheit der Bürger nach mehr Tierschutz nach.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin Deutschland bei VIER PFOTEN sagt dazu: „Die CDU/CSU blockiert seit Langem Fortschritte auf Bundesebene, daher sind die Kommunen auf sich alleine gestellt. Trotz der uneinheitlichen Rechtsprechung wollen viele Kommunen an ihren bestehenden Verboten festhalten oder einen entsprechenden Beschluss fassen. Umso dringlicher braucht Deutschland ein bundesweites Zirkus-Wildtierverbot, welches das Leid für Elefanten, Tiger und Co. nachhaltig beendet.“

Forderung nach bundeseinheitlichem Verbot

Obwohl viele Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, braucht es aus Sicht der Tierschützer eine bundeseinheitliche Regelung. Der Bundesrat hatte sich im März 2016 bereits zum dritten Mal dafür ausgesprochen, dass zumindest Affen, Großbären, Elefanten, Nashörner, Flusspferde und Giraffen nicht in Zirkussen gehalten werden sollten. Die Bundesregierung ignoriert jedoch diesen Entschluss weiterhin.

Haltung und Dressur im Zirkus nicht tiergerecht

Die Einschränkungen, denen die Tiere im Zirkus ausgesetzt sind, sind gravierend. Sie leben ständig unter unzureichenden Transportbedingungen, für ihre Haltung gibt es keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Die nicht rechtsverbindlichen „Zirkusleitlinien“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellen nur minimalste Anforderungen und selbst diese können in einem reisenden Unternehmen nicht erfüllt und bei ständigem Wechsel des zuständigen Veterinäramts auch schwer durchgesetzt werden. Laut einer Kleinen Anfrage im Bundestag wurden im Jahr 2011 bei etwa der Hälfte der durchgeführten Kontrollen in Zirkusbetrieben Beanstandungen an der Tierhaltung festgestellt. Auch die Dressur von Tieren im Zirkus beruht in vielen Fällen auf Zwang und Gewalt und keineswegs auf einem engen Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier, wie von Zirkussen und ihren Befürwortern behauptet wird."

Quelle: Vier Pfoten

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