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Geplante Massentierhaltung von Ziegen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Archivmeldung vom 17.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
VIER PFOTEN
VIER PFOTEN

Auf der ehemaligen Landesdomäne Heidbrink im Landkreis Holzminden soll Europas größte Ziegenhaltung entstehen - direkt im Landschaftsschutzgebiet, am beliebten Weserradweg. 7500 Milch- und Fleischziegen sollen hier künftig in industriellen Stallanlagen ohne Grasen oder Freigang leben.

Das Vorhaben stößt nicht nur aus Natur- und Umweltschutz-, sondern auch aus Tierschutzgründen auf vehemente Kritik. VIER PFOTEN hatte sich bereits vor einigen Wochen öffentlich gegen den Bau dieser Anlage ausgesprochen und Bundesministerin Aigner um eine Stellungnahme gebeten.

"Das Schreiben des Bundesministeriums bestätigt unsere Bewertung. Bei der geplanten Anlage müssen die von Deutschland ratifizierten und somit verbindlichen Europaratsempfehlungen sowie die Anforderungen des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Doch die Neuerrichtung einer Anlage, in der Ziegen in ganzjähriger Stallhaltung leben sollen, ist ein Verstoß gegen die Europaratsempfehlungen und zugleich gegen § 2 des Tierschutzgesetzes. Eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben darf nicht erteilt werden, da die tierschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden", so Elvira Schioeberg vom VIER PFOTEN Büro Berlin.

Die seitens des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums aufgestellte Behauptung, dass es sich bei den Europaratsempfehlungen um "Soll-Bestimmungen" handle, stimmt so nicht. VIER PFOTEN verweist auf die einschlägigen Gerichtsurteile, nach denen im öffentlichen Recht - zu dem das Tierschutzrecht gehört - eine Soll-Vorschrift ebenso verbindlich wie eine Muss-Vorschrift gilt. Ein Abweichen von der gesetzlich angeordneten Regelung ist ausnahmsweise und nur unter besonderen Umstände zulässig. In diesem Fall soll aber in einer Umkehrung die Ausnahme zur Regel erhoben und die Europaratsempfehlungen sollen übergangen werden.

In Deutschland leben Ziegen üblicherweise in kleinen Beständen und in tierschutzkonformer Freilandhaltung. Mit der geplanten Anlage sollen nun auch diese sehr bewegungs- und kletterfreudigen, sensiblen Tiere der hochtechnisierten agrarindustriellen Massenproduktion unterworfen werden. Das Ziel ist die maximale Leistungssteigerung. Die negativen Folgen der Intensivtierhaltung sind bekannt, die Tiere können ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben, es kommt zu einem hohen Einsatz von Antibiotika. Zudem bleiben zahlreiche Fragen offen. Was passiert eigentlich, so VIER PFOTEN, mit den schätzungsweise bis zu 15.000 Ziegenlämmern, die mit dieser Produktionsweise jährlich verbunden sind?

"Wir begrüßen ausdrücklich," sagt Elvira Schioeberg, "dass sich inzwischen eine breite Front gebildet hat, die sich gegen dieses Projekt ausspricht. Wir fordern die zuständige Veterinärbehörde auf, ihrer Pflicht nachzukommen und gegen die Errichtung dieser Anlage einzuschreiten, da es sich hier eindeutig um einen Rechtsverstoß handelt."

Quelle: VIER PFOTEN

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