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EU Parlament verabschiedet WTO-konformes Handelsverbot für Robbenprodukte

Archivmeldung vom 08.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: IFAW/S. Cook
Bild: IFAW/S. Cook

Das EU weite Handelsverbot für Robbenprodukte bleibt bestehen. Das EU Parlament hat heute einer angepassten Version des Handelsverbots zugestimmt. Dies war nötig geworden, nachdem die Welthandelsorganisation (WTO) zwei Ausnahmen, die sich das Gesetz bislang vorbehielt, für unzulässig erklärte.

„Das ist eine fantastische Entscheidung. Sie ist ein Beweis dafür, dass die Welthandelsorganisation das Importverbot der EU für Produkte aus kommerzieller Robbenjagd unterstützt. Das EU-Handelsverbot hat bis heute bereits über zwei Millionen Robben vor einem grausamen Tod bewahrt“, kommentiert Sonja Van Tichelen, EU-Direktorin des IFAW (International Fund for Animal Welfare). „Die neue Version ist eine rein rechtliche und technische Anpassung, Der Tierschutzaspekt als wesentlicher Kern des Gesetzes bleibt unangetastet. Diese Entscheidung spiegelt die ethische Überzeugung vieler Millionen Europäer wider, deren kritische Stimmen das EU-Handelsverbot stets befürwortet haben.“

Kanada und Norwegen hielten die Importbeschränkung der EU für Robbenprodukte für unzulässig und fochten sie im Jahr 2009 vor der Welthandelsorganisation an. Die endgültige Entscheidung der WTO fiel im Jahr 2014 und war von historischer Bedeutung für den Tier- und Artenschutz, da sie nicht nur das bestehende Importverbot bekräftigte, sondern zum ersten Mal in der Geschichte ihrer Rechtsprechung auch moralische Gründe wie Tierschutzaspekte als ausreichende Grundlage akzeptierte, um internationale Handelsverbote zu rechtfertigen.

Die WTO schrieb in ihrer Urteilsbegründung, dass zwei Ausnahmen im bisherigen Verbot diskriminierend sind, da zum einen Produkte aus begründeten Bestandsreduzierungen von Robben und zum anderen Robbenprodukte aus Jagden der indigenen Bevölkerungen von dem EU Importverbot bislang ausgenommen sind. Als Reaktion auf diese Anmerkung der WTO ist die Ausnahme vom Importverbot von Robbenprodukten aus Bestandreduzierungen von der EU zurückgenommen worden. Bislang war es Fischern erlaubt Robben zu töten und Produkte aus ihnen als Entschädigung für entgangene Einnahmen zu verkaufen aber nur, wenn die Robben für Dezimierung der befischten Fischbestände verantwortlich gemacht werden konnten. Diese Ausnahmeregelung erklärte die WTO erfreulicherweise für nicht ausreichend unterscheidbar von kommerzieller Robbenjagd und sah in ihr daher einen Verstoß gegen das geltende Recht.

Die zweite Änderung des Verbots betrifft die Ausnahme für Inuit und andere indigene Völker. Die Ausnahmeregelung bleibt zwar in ihren Grundpfeilern erhalten, aber wurde an sehr spezifische Auflagen geknüpft, die Aspekte des Tierschutzes, der Tradition und des Lebensunterhaltes der indigenen Völker berücksichtigen.

Der IFAW hat in seiner Geschichte noch nie ein Verbot der Jagd von Inuit auf Robben zur Deckung des Eigenbedarfes oder des Lebensunterhaltes gefordert und wird dies auch in Zukunft nicht fordern.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Revision eine neue Klausel in das Gesetz mit aufgenommen, welche es der EU-Kommission zukünftig erlaubt, Produkte zu verbieten, welche die Kriterien zum Import nicht erfüllen, d.h. bei denen nachweislich belegt werden kann, dass sie aus primär kommerziellen Jagden stammen.

Obwohl die Europäische Union immer nur ein kleiner Markt für Robbenprodukte gewesen ist, hat ihr Importverbot für Robbenprodukte doch globale Auswirkungen gehabt und weltweit zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach kommerziellen Robbenprodukten geführt.

Insgesamt sind es heute 35 Länder, die den Handel mit Robbenprodukten verbieten, darunter befinden sich alle 28 EU-Staaten, Russland sowie die USA und jüngst folgte auch Armenien.

Die neue Verordnung (EC) Nr. 1007/2009 zum Verbot des Handels mit Robbenprodukten ist bereits in informeller Runde zwischen EU Rat und EU Parlament einvernehmlich beschlossen worden und ihre Annahme durch den Rat wird voraussichtlich in den kommenden Wochen folgen. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist voraussichtlich am 18. Oktober. 2015 zu erwarten, da dieser Tag den Stichtag der vorgegebenen Frist der WTO markiert.

Quelle: IFAW

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