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Harmlose Geflügelgrippe: Bereits 120.000 vorsorglich getötete Tiere in nur sechs Wochen

Archivmeldung vom 11.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: VIER PFOTEN
Bild: VIER PFOTEN

Es begann vor rund sechs Wochen in Ostwestfalen: Am 27. Mai 2011 meldete ein Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh den Ausbruch einer Geflügelgrippe. Seitdem wurden in insgesamt 20 deutschen Betrieben rund 120.000 Hühner, Puten, Gänse und andere Vögel vorsorglich getötet - obwohl es sich um eine harmlose und für den Menschen unbedenkliche Variante des Virus handelte. VIER PFOTEN fordert eine Revision der bestehenden Geflügelpestverordnung und sieht die Massentierhaltung als eine Hauptursache der Problematik.

Seit dem Erstausbruch trat die Geflügelgrippe in insgesamt neun Betrieben in Ostwestfalen auf, wo nach Angaben des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bis dato bereits 114.611 (Stand: 8. Juli 2011) Tiere gekeult wurden. Von dort gelangte die Grippe über infizierte Tiere auch in neun Betriebe in Sachsen, einen in Bayern und einen in Baden-Württemberg, wo insgesamt weitere 4866 Tiere sterben mussten. Und weitere Keulungen könnten folgen.

„Keulen“ bezeichnet im Fachjargon das vorsorgliche Töten und Entsorgen ganzer Tierbestände, um das Ausbreiten einer Seuche auszuschließen. Meist werden die Tiere mit CO2 vergast, ein grausamer und oft langsamer Tod. Die Medien berichteten mehrfach über unsachgemäße Keulungen, bei denen die Tiere unnötig litten.

Das Gesetz verlangt Keulungen nicht nur für die hoch-pathogene (stark krankheitsbildend und für den Menschen gefährliche) „klassische Geflügelpest“, sondern auch, wenn es sich um die harmlosen Varianten H5 und H7 handelt.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass es immer wieder zu massenhaften Tötung gesunder Tiere kommt, selbst wenn es sich um harmlose Infekte handelt. Das ist nicht verhältnismäßig. Mit geeigneten Managementmaßnahmen könnten sich die Tiere leicht erholen und es besteht keine Gefahr für den Menschen“, sagt Dr. Martina Stephany, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN. Sie wirft der geltenden Geflügelpestverordnung schwere Unzulänglichkeiten vor: „Es ist beispielsweise ungerechtfertigt, dass Freilandbetrieben strengere Kontrollauflagen auferlegt werden. Als Begründung wird der potentielle Kontakt mit Wildvögeln genannt – dabei konnte bisher in keinem Fall eine Ansteckung von Wildvögeln nachgewiesen werden.“ Die Geflügelgrippe trat in Freilandbetrieben nicht häufiger auf als in Intensivtierhaltung. Die Verbreitung erfolgt viel mehr auf dem Handelsweg. Anstatt Freilandbetriebe zu untergraben, sollten strengere Kontrollen in Intensivtierhaltungen angeordnet werden, denn dort besteht bisher das Prinzip der Selbstkontrolle und eigenverantwortliche Meldung von Fällen.

„Tiere, die zu Hunderten unter Stress und Platz- und Bewegungsmangel zusammengepfercht sind, sind anfälliger für Krankheiten. Große Besatzdichte und riesige Beständen fördern außerdem eine schnelle Verbreitung“, sagt Stephany.

VIER PFOTEN kritisiert die Intensivtierhaltung und fordert, dass Freilandbetriebe gefördert, und nicht weiter benachteiligt werden.

Quelle: VIER PFOTEN

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