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EU-Verbraucherschutzkommission: Nationales Anbauverbot von Genmais vorerst nicht möglich

Archivmeldung vom 17.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Anders als vom bisherigen Agrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Aussicht gestellt, wird ein nationales Anbauverbot für neue Genmaissorten nach Angaben der EU-Verbraucherschutzkommission nicht ohne weiteres möglich sein. Friedrich hatte in der vergangenen Woche eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit für Deutschland ins Spiel gebracht.

Damit wollte er die vom EU-Ministerrat letztlich durchgewinkte Zulassung der neuen Genmaissorte 1507 in Deutschland verhindern. Doch eine derartige Ausstiegsklausel gebe es "weder für Länder oder Bundesländer, noch für Regionen", so ein Sprecher des EU-Verbraucherschutzkommissars Tonio Borg gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Eine entsprechende Regel sei zwar seit Jahren in der Diskussion, werde aber bislang "vor allem von drei großen EU-Staaten blockiert" – darunter auch Deutschland. Sie würde es Staaten erlauben, etwa bei starken Vorbehalten der Bevölkerung einen Anbau von Gentech-Pflanzen zu verbieten. Die einzige Ausstiegsmöglichkeit für Deutschland wäre den Angaben zufolge derzeit der Nachweis, dass die neue Genmaissorte Umwelt oder Gesundheit gefährdet. Wiederholte Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hätten dies bisher nicht belegt, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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