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ROBIN WOOD-Aktivistin wehrt sich erfolgreich gegen Strafe für Palmöl-Protest bei Wilmar in Brake

Archivmeldung vom 06.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Freispruch für die ROBIN WOOD-Aktivistin im Palmöl-Prozess in Brake ist jetzt rechtskräftig. Das Landgericht Oldenburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft nicht angenommen und als unzulässig verworfen. ROBIN WOOD wertet dies als klare Niederlage für die Staatsanwaltschaft und als Erfolg für engagierten und mutigen Einsatz zum Schutz der Tropenwälder und der Menschenrechte.

Die Umweltaktivistin hatte sich am 17. September 2012 in Brake (Landkreis Wesermarsch) an einer Demonstration vor der Palmöl-Raffinerie des Wilmar-Konzerns beteiligt. Der Protest richtete sich gegen den Kahlschlag von Tropenwäldern, Landraub und Klimaschäden, für die Wilmar als Betreiber von Palmöl-Monokulturen und größter Palmöl-Händler der Welt verantwortlich ist. Vor Ort hatten sich rund 30 UmweltschützerInnen versammelt. Sie hatten Dreibeine und Beton-Pyramiden auf die Zufahrten zu der Fabrik gestellt und Banner gespannt mit der Aufschrift: „Wilmar – Raffinierte Zerstörung und Vertreibung – Kein Palmöl aus Raubbau!“

Nach der Protestaktion bekamen acht Beteiligte Strafbefehle. Sie hätten angeblich zwei Mitarbeiter der für Wilmar tätigen Firma Barghorn für einige Stunden daran gehindert, das Werksgelände zu verlassen. Gegen die Strafbefehle legten alle Acht Widerspruch ein. Über einen dieser Widersprüche wurde vor dem Amtsgericht Brake am 30.10.13 und am 8.10.14 ausführlich verhandelt. Das Ergebnis: Freispruch für die Aktivistin!

Die Staatsanwaltschaft wollte dies jedoch nicht hinnehmen und legte Berufung ein. Damit scheiterte sie jetzt in der nächsten Instanz. Das Landgericht Oldenburg stellte klar, dass die Aktion in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fällt und damit unter Artikel 8 des Grundgesetzes. Ziel der Demonstration sei es gewesen, die Aufmerksamkeit auf existentielle Umwelt- und Menschenrechtsfragen zu richten. Der Ort, die Palmöl-Raffinerie, habe zudem einen direkten Bezug zum Demonstrationsinhalt gehabt. Die Beeinträchtigungen durch die Aktion müssten im konkreten Einzelfall gegenüber dem Demonstrationszweck zurücktreten. Die Berufung durch die Staatsanwaltschaft sei „offensichtlich unbegründet“.

„Das Landgericht hat das Demonstrationsrecht gestärkt und festgestellt, dass es ungerechtfertigt war, Anklage gegen die Umwelt- und Menschenrechtsaktivisten zu erheben. Dies ist eine klare Niederlage für die Staatsanwaltschaft“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Martin Lemke, der zusammen mit Ben Bartholdy die Aktivistin vertreten hat. Die Anwälte werden nun beantragen, die übrigen anhängigen Verfahren wegen der Aktion in Brake einzustellen.

Proteste gegen den anhaltenden Palmöl-Boom sind aus Sicht von ROBIN WOOD weiterhin dringend nötig. Das Billigfett ist inzwischen das weltweit am meisten produzierte Pflanzenöl. Es steckt in fast jedem zweiten verpackten Supermarkt-Produkt – von Margarine über Tütensuppe bis zur Eiscreme. Der wachsende Konsum solcher Fertigprodukte heizt die Nachfrage weiter an. Die Folgen für Menschen, Umwelt und Klima sind verheerend.

Ein Lichtblick: Seit Mitte Dezember 2014 dürfen Lebensmittel-Produzenten Palmöl als Zutat nicht mehr hinter der allgemeinen Bezeichnung ‚pflanzliche Fette’ oder ‚Öle’ verstecken. Enthält ein Produkte Palmöl, muss dies auch auf der Verpackung ausdrücklich genannt werden. Das gibt VerbraucherInnen die Möglichkeit, sich gegen den Kauf palmölhaltiger Produkte zu entscheiden.

Quelle: ROBIN WOOD

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