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VIER PFOTEN fordert mehr Transparenz in deutschen Schlachthöfen

Archivmeldung vom 17.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Udo Böhlefeld / pixelio.de
Bild: Udo Böhlefeld / pixelio.de

Nach Vorwürfen der Tierquälerei und Verstößen gegen Hygienevorschriften im Schlachthof Bad Bramstedt plant der Betreiber Vion nun eine permanente Videoüberwachung. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt die Installation von Kameras als wichtige Maßnahme und fordert dies für alle Schlachthöfe in Deutschland. Zusätzlich ist aber eine ständige, gezielte und qualifizierte Überwachung der Betäubung und Tötung durch ausgebildetes Personal nötig. VIER PFOTEN fordert außerdem die Erhebung „tierbezogener Parameter“ bei der Schlachtung: So könnten die Schlachthöfe einen Teil dazu beitragen, sowohl Missstände bei Transport, Betäubung und Schlachtung als auch Mängel in der Tierhaltung der zuliefernden Mastbetriebe festzustellen.

„Kameras sind ein guter erster Schritt, aber es braucht qualifizierte Ausführende und Überwachung, sonst hat man am Ende eben nur ein Video“, sagt Nina Jamal, Leiterin des VIER PFOTEN „Kompetenzzentrums für Nutztiere“ in Wien. „Solange Tiere für die Nahrungsmittelproduktion geschlachtet werden, müssen zudem die Betäubungsmethoden ständig wissenschaftlich weiterentwickelt werden – hier sehen wir die Schlachthofbetreiber in der Pflicht.“

„Tierbezogene Parameter“

VIER PFOTEN hat ein Gütesiegel für Fleischprodukte entwickelt: „TIERSCHUTZ-KONTROLLIERT“. Mit dem Label werden Produkte von Tieren gekennzeichnet, die unter deutlich besseren Bedingungen leben als in der konventionellen Tierhaltung und die nach strengen Vorgaben transportiert und geschlachtet werden müssen. Die dem Gütesiegel zugrunde liegenden verbindlichen Anforderungen bezüglich Haltung, Transport und Schlachtung werden streng kontrolliert. Unter anderem ist hier die Erhebung „tierbezogener Parameter“ sowohl am Mastbetrieb (im Rahmen der Kontrolle) als auch kontinuierlich bei der Schlachtung verpflichtend. Das heißt, dass z.B. Verletzungen, Frakturen, Blutergüsse oder Entzündungen bei den Tieren erfasst werden. „Dadurch lassen sich sowohl Rückschlüsse auf die Behandlung der Tiere während des Transports, der Betäubung und der Schlachtung ziehen, als auch auf die Haltung der Tiere auf dem Mastbetrieb“, erläutert Nutztierexpertin Nina Jamal. Weitere Informationen zum „TIERSCHUTZ-KONTROLLIERT“-Gütesiegel und zu der Erhebung „tierbezogener Parameter“ finden Sie auf www.vier-pfoten.de/service/tierschutzlabel/.

Quelle: VIER PFOTEN

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