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Grausam, aber nicht verboten: "Anbindehaltung" in Deutschland

Archivmeldung vom 28.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Animal Rights Watch
Bild: Animal Rights Watch

Bundesweit leben etwa 1 Million Kühe in der sogenannten "Anbindehaltung". Jede vierte Kuh in der Milchindustrie ist davon betroffen, vor allem in kleineren Betrieben - auch mit Bio-Siegel.

Was diese "Anbindung" für die betroffenen Rinder bedeutet, zeigt aktuelles Videomaterial aus neun Betrieben in Bayern (LK Pfaffenhofen), Hessen (LK Gießen) und Nordrhein-Westfalen (Oberbergischer Kreis), das Animal Rights Watch (ARIWA) veröffentlicht. ARD Fakt berichtete am 26. März mit einem kleinen Teil der Aufnahmen.

Mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals fixiert, haben Rinder in "Anbindung" so wenig Bewegungsspielraum, dass sie sich gerade einmal hinlegen und wieder aufstehen können. Monatelang, oft sogar jahrelang stehen sie praktisch bewegungslos auf einer Stelle. Sie sehen keine Weide und haben auch sonst nicht die geringste Abwechslung. Durch die Bewegungslosigkeit werden die Tiere zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen auch äußerlich. Sie liegen in ihren eigenen Exkrementen, der Kot ist teilweise zentimeterdick am Hinterleib der Tiere festgetrocknet. Stroh oder eine weiche Liegematte sucht man oft vergeblich. Das Liegen auf dem harten Boden verursacht Schwellungen und Verletzungen an den Gelenken. In zwei von neun dokumentierten Betrieben wurden sogar angebundene Kälber vorgefunden, was nach der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung verboten ist.

Auch bei erwachsenen Tieren widerspricht die "Anbindehaltung" eindeutig dem Tierschutzgesetz, trotzdem ist sie erlaubt. Alle Verbots-Bestrebungen sind bisher gescheitert. Der Bundesrat hat die ganzjährige "Anbindung" bereits 2016 als tierschutzwidrig eingestuft. Ein Verbot scheiterte am Bundeslandwirtschaftsministerium. Im Mai 2018 sprachen sich Molkereiunternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg in einem Positionspapier für den Ausstieg aus der ganzjährigen "Anbindung" bis 2030 aus.

"Ob ganzjährig oder nicht, ob erlaubt oder verboten: Die sogenannte Anbindehaltung zählt zu den leidvollsten Praktiken der Milchindustrie, sie ist jedoch bei Weitem nicht die einzige", sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. Kuhmilch bedeutet immer großes Tierleid. Denn um Milch zu produzieren, müssen Kühe Jahr für Jahr ein Kalb zur Welt bringen, das ihnen nach jeder Geburt gewaltsam weggenommen wird. Männliche Kälber sterben bald darauf im Schlachthof. Und auch die Mütter werden bereits nach einem Bruchteil ihrer natürlichen Lebenserwartung getötet. Durch die Zucht auf eine unnatürlich hohe Milchproduktion sind ihre Körper nach rund 5 Jahren ausgemergelt und damit unrentabel.

ARIWA fordert daher die Förderung pflanzlicher Alternativen und des bio-veganen Landbaus.


Quelle: Animal Rights Watch e.V. (ots)

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