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BBU erhebt Einspruch gegen die CO-Pipeline

Archivmeldung vom 04.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Protest-Mahnmal gegen die CO-Pipeline von Bayer
Protest-Mahnmal gegen die CO-Pipeline von Bayer

Foto: RolfSander
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf Einspruch im Rahmen des Planänderungsverfahren zur umstrittenen CO-Pipeline zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen erhoben. Antragstellerin ist die Bayer Material Science (BMS) AG. Nach Auffassung des BBU ist eine derartig lange Röhre nicht lückenlos kontrollierbar.

In der Begründung schreibt der BBU u. a.: “Bei einem vorsätzlich oder versehentlich herbei geführten Austritt von Kohlenmonoxid verteilt sich das giftige Gas in weiten Bereichen. Wenn Kohlenmonoxid über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, kommt es zu Behinderungen des Sauerstofftransports im Blut, und es kann zum Tod durch Erstickung führen. Tödliche Konzentrationen dieses Giftgases sind nicht wahrnehmbar und eine Rettung Betroffener ist unmöglich. Zudem ist Kohlenmonoxid nicht nur giftig, sondern auch fortpflanzungsgefährdend und hochentzündlich.

Das Vorhaben der BMS AG bedroht die Gesundheit der Bevölkerung, weil bei einem Aufenthalt in der Nähe der Pipeline keinerlei Gewähr für Sicherheit oder Rettung im Schadenfall gegeben werden kann.” Weiterhin betont der BBU: “Die Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie zur Begrenzung ihrer Auswirkungen sind unzuzreichend.”

Quelle: BBU

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