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Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel fordert nach Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zum Schächten

Archivmeldung vom 05.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Vor dem Hintergrund der bisherigen Vorschriften im Tierschutzgesetz bleibt die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung anscheinend folgenlos. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) nicht entgegensteht.

Daraus sind rasche Konsequenzen zu ziehen. Die entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz sind zu ändern. Tiere sind leidensfähige, schmerzempfindliche Mitgeschöpfe. Erhebliche Schmerzen und Leiden durch das Schächten müssen ausgeschlossen werden.“

Deshalb wird Hessen seine Bundesratsinitiative zur Änderung der tierschutzrechtlichen Vorgaben des religiös motivierten Schlachtens weiter verfolgen, so Dietzel. Der Umweltminister hofft angesichts des Urteils des BVerwG nunmehr auch auf eine Unterstützung der Bundesländer, die der hessischen Initiative bislang ihre Unterstützung versagt hatten. Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. So stehen sich die Religionsfreiheit auf der einen Seite und der Tierschutz auf der anderen Seite als zwei gewichtige ethische Werte und verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber. In einem solchen Fall sind wir gefordert, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen beiden Verfassungsgütern zu finden.

Der Minister weiter: „Wir wollen ein objektives fachliches Kriterium in die Ausnahmeregelung einführen. Künftig soll belegt werden, dass es beim betäubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit Betäubung.“

Im Ausland, z.B. in Neuseeland als dem weltgrößten Exporteur von Schafen, wird schon lange die Elektrokurzzeitbetäubung praktiziert, um religiös motivierten Anforderungen an die Schlachtung unversehrter Tiere entgegen zu kommen. Dabei verlieren die Tiere nur kurze Zeit das Bewusstsein, die Wahrnehmung und das Schmerzempfinden. Ähnlich wie bei einer Ohnmacht wachen die Tiere unversehrt wieder auf, wenn man sie nicht schlachtet. „Wir sehen in dieser Lösung einen guten Weg, das Grundrecht der freien Religionsausübung und den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen“, so Dietzel.

Diese Auffassung wird auch vom Hessischen Integrationsbeirat geteilt. Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte erkennt der Beirat in der Elektrokurzzeitbetäubung einen Weg, den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religiös motiviertes Schlachten weiterhin zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Umwelt, ländl. Raum und Verbraucherschutz

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