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Deutschland missachtet europäische Bienenschutzvorgaben

Archivmeldung vom 11.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Aurelia Stiftung und Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund fordern EU-Kommission auf, sicherzustellen, dass in Deutschland EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen eingehalten werden und der Einsatz bienenschädigender Pestizide in blühenden Pflanzen verboten wird.

Die kürzlich in Deutschland erteilte Zulassungsverlängerung für Pestizide, die das Insektengift Acetamiprid enthalten, widerspricht geltenden EU-Bestimmungen zum Schutz von Bienen und Umwelt. Darauf weisen die Aurelia Stiftung und der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V. (DBIB) in einem heute veröffentlichten Brief an die EU-Kommissarin Stella Kyriakides hin.

Acetamiprid gehört zu der für Bienen nachweislich schädlichen Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide und wird unter anderem im konventionellen Rapsanbau eingesetzt. Besonders problematisch daran ist: Acetamipridhaltige Mittel werden häufig direkt in die Rapsblüte gespritzt und auch tagsüber während des Bienenflugs ausgebracht. Solche Blütenspritzungen führen zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei Bienen und immer wieder auch zu bedenklichen Rückstandsbelastungen von Honig, was wiederum deutsche Imkereibetriebe existenziell gefährdet.

Aus Sicht der Aurelia Stiftung und des DBIB missachtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Fall der Zulassungsverlängerung von Acetamiprid-Produkten eine Sonderbestimmung der EU. Diese verlangt von allen Mitgliedsstaaten, bei ihren nationalen Zulassungsprüfungen insbesondere auf ein mögliches "Risiko für Wasserorganismen, Bienen und andere Nichtzielarthropoden" zu achten. Ein solches Risiko sei im Fall von Blütenspritzungen mit Acetamiprid zweifelsfrei gegeben, kritisieren die Aurelia Stiftung und der DBIB. Weiterhin äußern die Organisationen Unverständnis dafür, dass das BVL acetamipridhaltige Produkte offiziell als "bienenungefährlich" einstuft und somit auch deren Anwendung in der Blüte billigt, obwohl die Behörde an anderer Stelle selber ausführt, dass sich der Einsatz von Acetamiprid schädigend auf Bestäuberpopulationen auswirken kann.

Die Organisationen hatten sich zuvor mehrfach an das BVL und zuletzt mit einem offenen Brief an Bundesagrarministerin Julia Klöckner gewandt, um auf die anhaltend hohe Belastung der Bienen und Imkereiprodukte durch Pestizide hinzuweisen und ein Verbot von Pestizidanwendungen in blühenden Pflanzenbeständen einzufordern. Da eine Reaktion ausblieb, haben sich die Organisationen nun an EU-Kommissarin Kyriakides gewandt und sie gebeten, darauf hinzuwirken, dass Deutschland die Zulassungsregularien der EU einhält und Risiken für Bienen konsequent ausschließt.

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Quelle: Aurelia Stiftung (ots)


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