Todesfalle für Vögel: Insekten-Klebetafeln im EU-Vogelschutzgebiet Ochsenmoor in Niedersachsen

Im niedersächsischen Naturschutzgebiet Ochsenmoor ist im Mai 2025 ein Vogel qualvoll auf einer Klebefalle verendet, weil er mit seinen Schwingen nicht mehr von der Leimplatte loskam. Der als Wiesenpieper identifizierte Jungvogel wurde von Insekten angelockt, die auf einer großen gelben Tafel klebten und dort wohl im Rahmen eines Monitoring-Projektes gezählt werden.
Von den großen Klebetafeln mit den ungefähren Maßen 24 x 96 cm befinden sich etwa fünf Stück im Natur- und Vogelschutzgebiet. Die Nahrungssuche wurde diesem Vogel im Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet) zum Verhängnis, als er die Insekten an der Klebetafel fangen wollte. Der Flügel des seltenen Jungvogels ist verrenkt und bezeugt den wiederholten, äußerst schmerzhaften und erfolglosen Versuch, vom klebenden Untergrund freizukommen.
Das Fangen von Vögeln durch Festkleben auf Leimruten oder Leimtafeln ist in Europa verboten. Diese tierquälerische Praxis des Vogelfangs wird in Ländern, in denen sie teils noch illegal praktiziert wird, von Umwelt- und Tierschutzorganisationen stark kritisiert.
Der Wiesenpieper ist eine Zugvogelart, die von März bis September in Deutschland zu erleben ist. Er ist ein Mittel- bis Langstreckenzieher und zählt zu den stark gefährdeten Arten. Er hat im Ochsenmoor - Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes Dümmer - ein bedeutendes Brutvorkommen.
Während der Brutzeit ist der Einsatz derartig ungesicherter, nicht selektiv fangender Insektenfallen besonders zu verurteilen. Auch Elterntiere sind in Gefahr. Das Festkleben eines Elternvogels hat zur Folge, dass der Nachwuchs verhungert.
Wildtierschutz Deutschland empfiehlt dringend bei Insektenzählungen mit Verwendung von großen Leimtafeln die Klebeflächen mit Gittern zu umspannen, damit der Fang auf Insekten beschränkt bleibt oder gleich bewährte Methoden zu nutzen, bei denen die meisten Insekten überleben (Kescher, spezielle Motorsauger). Ungesicherte Klebetafeln sollten niemals im Handel und niemals im Einsatz sein, erst recht nicht während der Aufzuchtszeit der Jungvögel!
Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)