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Wettbewerbsrecht: Verschärfung der Missbrauchsregelungen erforderlich

Archivmeldung vom 03.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Deutscher Bauernverband - LMW
Bild: Deutscher Bauernverband - LMW

Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt nachdrücklich die Forderungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Überarbeitung des Entwurfes zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Darauf weist der DBV anlässlich der Medienberichte über die Verschiebung der ursprünglich für den 4.°August 2016 durch das Bundeskabinett vorgesehenen Verabschiedung der GWB-Novelle hin. Der Bauernverband hat immer wieder auf die Probleme und unzulänglichen Regelungen gegen den Missbrauch von Marktmacht im Lebensmittelhandel aufmerksam gemacht.

Der DBV fordert, mit der Novellierung des GWB klarere Grenzen zwischen harten, aber marktgerechten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen.

In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der DBV deshalb konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht, insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis unterbreitet.

Mit dieser Novellierung des GWB muss die Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zulasten der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verhindern. Behauptungen von Handelsverbänden, die Landwirtschaft wolle sich dem Wettbewerb entziehen, weist der DBV zurück. Für die Landwirtschaft geht es allein darum, den wachsenden Missbrauch von Einkaufsmacht sowie die übermäßige Konzentration in der Lebensmittelkette einzudämmen.

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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