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Deutsches Tierschutzbüro geht juristisch gegen Gänsereiten in Bochum vor

Archivmeldung vom 23.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gänsereiten
Gänsereiten

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am kommenden Rosenmontag soll das alljährliche Gänsereiten in Bochum-Wattenscheid stattfinden. Mit Hilfe eines Anwalts setzt sich das Deutsche Tierschutzbüro e. V. in diesem Jahr erneut dafür ein, dass diesem Brauch endlich ein Ende gesetzt wird.

Am 8. Februar 2016 soll es wieder stattfinden, das umstrittene Gänsereiten in Bochum. Reiter versuchen abwechselnd, einer zwischen Bäumen aufgehängten toten Gans im Galopp den Kopf abzureißen. Wer es schafft, wird als Gänsereiterkönig gekürt. Viele Tierschützer versuchten diesen grausamen Brauch bereits zu beenden, doch bisher ohne Erfolg. Auf anderen Veranstaltungen dieser Art wird heutzutage eine Attrappe für diesen Wettstreit verwendet.

Rolf Kemper, Rechtsanwalt aus Berlin, den das Deutsche Tierschutzbüro e. V. beauftragt hat, beantragte nun beim Veterinäramt in Bochum ein schnelles Einschreiten gegen die beabsichtigte Veranstaltung. Er stützt sich dabei auf ein Berliner Urteil, wonach bei einer Tiertötung aus mehreren Motiven und zu mehr als einem Zweck der primäre Grund festgestellt werden muss. Die Gänsereitervereine geben an, die Gänse zu essen, nachdem ihnen der Kopf abgerissen wurde. Nach dem ersten Paragrafen des deutschen Tierschutzgesetzes darf ein Tier jedoch nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Da nicht der Verzehr des Tieres, sondern der Reiterwettstreit der primäre Tötungsgrund ist, werden hier Tiere nicht aus einem vernünftigen Grund getötet. Das ist nach §17 TierSchG strafbar.

Jan Peifer, der Gründer des Deutschen Tierschutzbüro e. V. setzt sich seit Jahren gegen diesen umstrittenen Brauch ein: „Ich kann nicht verstehen, dass es diese barbarische Tradition immer noch gibt, man muss sich doch mal vor Augen halten, welche Werte damit an Kinder vermittelt werden“.

Sollte die Stadt Bochum nicht handeln, wird das Deutsche Tierschutzbüro e.V. im Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen. „Sollte unserem Antrag stattgegeben werden, hätte dies zur Folge, dass dieses Jahr das Gänsereiten ohne echte Gans stattfinden würde“, so Peifer abschließend.

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. hat seinen Vereinssitz in Bonn und hat als einer der ersten Organisationen das Verbandsklagerecht in NRW zugesprochen bekommen. Basierend auf diesem Recht kann der Verein u. a. auf dem juristischen Weg für den Tierschutz klagen und auch gegen Veterinärämter vorgehen.

Quelle: Deutsches Tierschutzbüro e.V.

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