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Zirkus Barelli mit Flußpferd unter laufenden Strafermittlungsverfahren trotz Wildtierverbot in Heidelberg

Archivmeldung vom 13.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Narrenfreiheit für Zirkus? Zirkus Barelli stellt Behörden vor vollendete Tatsachen und ist mit Flußpferd Hannibal in Heidelberg angereist - trotz Stadtratbeschluss aus 2004 - keine Wildtiere auf öffentlichen Plätzen.

Was ist der Heidelberger Beschluss nun wert – nur ein Lippenbekenntniss ? , wenn er nicht konsequent durchgesetzt wird ? Ganz anders als einfacher Bürger, der wegen jedem kleinen Strafzettel mit 5 € beim falsch Parken bundesweit verfolgt wird bis zur Androhung von Zwangshaft-duldet man nun Flusspferd Hannibal in Heidelberg auch 2008 wie schon die Voyage Giraffe in 2004 ? Bankrotterklärung?

Zumal das Flusspferd nach Hinweise der ITP in Wuppertal auch noch derzeit ohne erforderlichen legalen Besitznachweis reist und offenbar mit gefälschten Papieren über Monate unentdeckt der Kontrollbehörden mitgeführt wurde, bis diese nun nach den Hinweisen der ITP in Wuppertal eingezogen wurden, denn das Flusspferd konnte garnicht aus dem Zoo Wuppertal stammen. Dies war aber nicht einmal der Wuppertaler Behörde aufgefallen. Strafermittlungsverfahren wurden zwar dann in Wuppertal nach den Hinweisen der ITP eingeleitet, aber was wird dabei aus Hannibal?

Artenschutzrechtlich müsste er nach Rechtsauffassung der ITP ohne derzeit legalen Besitznachweis auch von der unteren Natur-/Artenschutzbehörde sichergestellt und beschlagnahmt werden,wie jedes ohne legal Besitznachweis importierte Wildtier eines normalen Bürgers - nicht aber so in Wuppertal und Heidelberg.Und er unterliegt zumindest einem Vermarktungs- und damit Zurschaustellungsverbot bis der Zirkus einen legalen Besitznachweis des nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang II geschützten Flusspferdes beibringen kann oder seine Haltung behördlich über Ausnahmegenehmigungen für den Zirkus einfach legalisiert wird?

Ansonsten müsste er über die Behörden eingezogen und anderweitig untergebracht werden. Doch diese aufwändigen Verfahren und Verwaltungskosten wollte man ja gerade mit dem Wildtierverbot in Heidelberg vermeiden und nun sitzt man das Problem aus bis er Heidelberg mit Hannibal verlässt? Schließlich hat ja Wuppertal das Fass aufgemacht, so gestern die HD-Verwaltung zur ITP. Hätte man es also wie die Behörden vor Wuppertal machen wollen, die das Problem über Monate offenbar "verschlafen" haben?

Und wo hat der Zirkus Giraffe Massai gelassen? Ihr Verbleib und derzeitige Haltung wird von den für Tierschutz zuständigen Behörden in Heidelberg nicht geprüft - solange er sie nicht in Heidelberg dabei hat – angeblich keine Zuständigkeit, keine Nachweispflicht.

Wo bleibt da der Tierschutz für die Giraffe mit äußerst sensiblen und hohen Haltungsanforderungen , weshalb man ja bereits 2004 in Heidelberg Giraffen verboten hat.

Und wo bleiben da die schon als Mindestanforderungen formulierten Zirkusleid(t)linien, die den Nachweis vorschreiben für Tiere aus dem Tierbestand, die nicht mehr mitgeführt und präsentiert werden? Makulatur?

Giraffen sterben nach Recherchen der ITP unter 10 Jahren im Zirkus (zuletzt 9/07 beide Voyage Giraffen 6 u.7 jährig oder werden unbemerkt behördlicher Kontrollen durch neue Tiere ersetzt wie von der ITP gerade aufgedeckt– im Zirkus Berolina 4/08 die verschwundene Giraffe Akim durch die junge Giraffe Kimbu unbemerkt ausgetauscht wurde. Der Verbleib und Schicksal der Giraffe Akim ungeklärt bis heute.

Dem Problem der Wildtiere im Bestand des Zirkus entledigt man sich auch nach 4 Jahren Wildtierverbot in der Stadt Heidelberg , welches vermehrt Städte und Gemeinden wie Chemnitz, Schwerin, Leipzig, Mannheim bundesweit als Vorbild jüngst übernommen haben, offenbar durch Duldung des Flußpferdes oder interessiert uns nicht, solange die Giraffe irgendwo vor den Toren Heidelbergs steht.
Und Zirkusse haben trotz Wildtierverbot auch in Heidelberg weiter Narrenfreiheit – eine Bankrotterklärung unserer Behörden? Gelten Gesetz und Ordnung nur für den kleinen Bürger – bei Wildtieren, deren Schutz aufwändig und mit Kosten verbunden ist – kein Handlungsbedarf?

Sind wir gespannt, ob er das Flusspferd in Heidelberg auch ohne legalen Besitznachweis und entgegen dem Wildtierverbot HD auch noch vermarkten und zur Schaustellen darf?

Quelle: Hand in Hand Glückshof-ITP


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