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Stoppt die Hobbyjagd - jetzt in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg

Archivmeldung vom 11.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Stoppt die Hobbyjagd - Kampagne in Mainz und Potsdam
Stoppt die Hobbyjagd - Kampagne in Mainz und Potsdam

Bildrechte: Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Timo Litters, Wildtierschutz Deu

Was versteht man eigentlich unter "Hobbyjagd"? Für Wildtierschutz Deutschland ist die Hobbyjagd jede Jagd, die ohne naturschutzfachliche Zieldefinition, Bewertung und Aufsicht durch Freizeitjäger erfolgt oder ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Der Tod der Wildsau, die zwecks Verzehrs mit einem Schuss erlegt wird, wird durchaus dem aktuellen Tierschutzgesetz und einem Großteil unserer Gesellschaft gerecht. Der Tod des Fuchses, der dem Totschießer "ein kaum zu übertreffendes Gefühl der Freude" (Zitat aus dem Forum der Jagdzeitschrift "Wild und Hund") vermittelt, wohl eher nicht. Ebenso wenig zehntausende von Fuchsrüden, die während der Paarungszeit im Winter getötet werden und deren Welpen mit einem Elternteil sehr viel geringere Entwicklungs- und Überlebenschancen haben.

Die aktuellen Jagdgesetze ermöglichen eine "freiheitliche", sprich willkürliche Jagd auf Füchse. Willkürlich deshalb, weil es ausschließlich der Entscheidung des Jagenden obliegt, ob er oder sie jeweils dieses eine Tier nun tötet oder nicht. Einen vernünftigen Grund dürfte es - spätestens seit der Verankerung des Tierschutzes als Staatzielbestimmung im Grundgesetz - im Rahmen der freiheitlichen Jagd auf Füchse nicht häufig geben. Allein im Jagdjahr 2020/21 sprechen die Jagdstatistiken deutschlandweit von 459.284 getöteten Rotpelzen.

Für den Verzehr darf Reineke nicht verwertet werden, der Winterpelz wird aktuell vielleicht noch in einem Prozent der getöteten Tiere verwertet. Das von der Jägerschaft mit hohen Steuergeldern subventionierte Projekt "Fellwechsel" zur Verwertung des Fuchsbalgs ist - wie von uns vorhergesagt - krachend gescheitert. Wer kauft auch noch Pelz?

Im Hinblick auf den Vorwand Artenschutz, der gerne von der Jägerschaft, aber auch den politischen Behörden vorgebracht wird, muss man konstatieren, dass sich diesbezüglich trotz intensiver Bejagung in den letzten beiden Jahrzehnten weder in Rheinland-Pfalz noch in Brandenburg irgendeine von der Jägerschaft zu schützen vorgegebene Tierart auch nur annähernd im Bestand stabilisiert hat. Auf den bundesweiten Roten Listen gilt der Feldhase als gefährdet, das Rebhuhn als stark gefährdet. Beide Tierarten dürfen in den genannten Bundesländern aber nach wie vor bejagt werden. Artenschutz kann effektiv nur unter naturschutzfachlicher Aufsicht erfolgen. Ob dabei der jagdliche Eingriff erforderlich ist oder nicht, ist von Fall zu Fall zu eruieren.

Ein weiterer von Jagdverbänden immer wieder dramatisch dargestellter Vorwand zur Rechtfertigung der tierquälerischen Fuchsjagd ist die Eindämmung von Fuchskrankheiten, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit seien (sog. Zoonosen). Die Tollwut ist in Deutschland und in west- und mitteleuropäischen Ländern dank der Ausbringung von Impfködern seit langem ausgemerzt. Eine weitere Zoonose wird durch den kleinen Fuchsbandwurm übertragen: Die alveoläre Echinokokkose ist eine der seltensten vom Tier auf den Menschen übertragenen Krankheiten in Europa. In Deutschland erkranken daran durchschnittlich etwa 40 Personen pro Jahr. Dagegen sind allein im Jahr 2021 über 70.000 Menschen in Deutschland an oder mit Covid 19 gestorben.

Tatsächlich ist der Fuchsbandwurm zur Rechtfertigung der Fuchsjagd völlig ungeeignet, denn die Bejagung von Füchsen kann deren Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm nicht senken, jedoch nachweislich erhöhen. Andererseits kann die Befallsrate der Füchse mit Fuchsbandwurm durch den Einsatz von Entwurmungsködern drastisch reduziert werden.

In gemeinsamen Stellungnahmen mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und der Deutschen Juristischen Vereinigung für Tierschutzrecht (Stellungnahme Brandenburg) fordern wir, das Jagdrecht in Rheinland-Pfalz und in Brandenburg stärker an den Allgemeininteressen zu orientieren und insbesondere der Verankerung des Tierschutzes als Staatzielbestimmung im Grundgesetz Rechnung zu tragen.

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)

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