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Fristverlängerung: Einsprüche gegen neue Atomkraftwerke in Temelin bis Ende September möglich

Archivmeldung vom 31.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kernkraftwerk Temelín Bild: de.wikipedia.org
Kernkraftwerk Temelín Bild: de.wikipedia.org

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn hat heute darauf hingewiesen, dass die Frist für Einsprüche gegen neue Atomkraftwerke in Temelin (Tschechien) bis zum 30. September verlängert wurde. Der BBU hatte schon kürzlich einen Sammeleinspruch mit Unterschriftenliste gegen den drohenden Bau der neuen Atomkraftwerke Temelin 3 und 4 in Tschechien verfasst. In Temelin sind bereits zwei Atomkraftwerke in Betrieb.

Der BBU ruft dazu auf auch in der Bundesrepublik möglichst viele Einsprüche zu sammeln. Ein Sammeleinspruch kann im Internet unter www.bbu-online.de  angesehen und herauskopiert werden. Unterschriftenlisten können auch unter 0228-2124032 angefordert werden. Ausgefüllte Einspruchlisten sollen bis zum 24. September an die Bonner Geschäftsstelle des BBU geschickt werden. Der BBU appelliert an die Bevölkerung, von dem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der bundesweite Umweltverband berät auch Bürgerinnen und Bürger, die individuelle Einsprüche formulieren und schreiben möchten.

Der BBU lehnt den geplanten Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks Temelin generell ab. Der Standort ist etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) führt die Tschechische Republik jetzt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Auslage verschiedener Planungsunterlagen erfolgt bis zum 30.09.2010. Einzusehen sind die Unterlagen u. a. in der Bibliothek der Sächsischen Staatskanzlei im Sockelgeschoss, werktags während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag vom 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr). Der BBU weist darauf hin, dass die Unterlagen auch im Internet aufgerufen werden können: http://www.smul.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/21745.htm

In dem Sammeleinspruch des BBU heißt es u. a.: „Eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll der Reaktoren in Temelin kann grundsätz­lich ebenso wenig ausgeschlossen werden wie Atomspionage.“ Und: „Es wird nie ein Endlager geben, in dem der Atommüll, der in den AKW Temelin 3 und 4 anfallen würde, sicher ge­lagert werden kann. Die schlechten Erfahrungen der Endlagerpro­jekte Asse und Gorleben sind zu berücksichtigen.“ Auch mögliche Störfälle und die Gefahren von Atomtransporten werden in dem Sammeleinspruch des BBU angeführt.

Quelle: BBU

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