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Sieg für den Tierschutz: Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen

Archivmeldung vom 03.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Moni Sertel / pixelio.de
Bild: Moni Sertel / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte Kleingruppenhaltung für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte damals Politikern auf Bundes- und Landesebene Rechtsgutachten vorgelegt, die diese Ansicht bestätigen. Der Verband begrüßt, dass diese Haltungsform nun endlich offiziell als tierschutzwidrig gilt und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen wird.

„Als einziges Bundesland hat Rheinland-Pfalz den Mut bewiesen, Normenkontrollklage gegen diese neue tierquälerische Haltungsform einzureichen. Ministerpräsident Beck zeigte damit, dass Millionen Menschen, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt, sich auf ihn verlassen können“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist zwar bereits in Deutschland verboten, jedoch nicht als sogenannte Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als in den alten Legebatterien haben. Verfassungswidrig sind dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes zufolge nicht nur diese Vorschriften zur Legehennenhaltung, sondern auch die Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen. Der Beschluss 2 BvF 1/07 des höchsten deutschen Gerichtes ist vom 12. Oktober und wurde heute veröffentlicht.

Quelle: Menschen für Tierrechte

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