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Zeitung: Grüne fordern Positivliste für Zirkustiere und generelles Verbot der Pelztierhaltung

Archivmeldung vom 22.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: schemmi / pixelio.de
Bild: schemmi / pixelio.de

Die Grünen wollen angesichts der am Mittwoch im Kabinett geplanten Verabschiedung einer Reform des Tierschutzgesetzes einen umfassenden Gegenentwurf in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, fordert die Partei unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen.

Laut dem Gesetzentwurf, der am Dienstag in der Bundestagsfraktion abschließend beraten wird und der Zeitung vorliegt, soll es eine Positivliste von Tieren geben, die von Zirkussen artgerecht gehalten und ohne Qualen für Dressuren genutzt werden können, wie zum Beispiel Ponys. Alle anderen Tiere, vor allem die meisten Wildtiere wie Elefanten oder Löwen, sollen dann tabu sein. Auch an anderen Punkten gehen die Grünen über die Pläne der Bundesregierung hinaus. So soll für die private Haltung von Wildtieren eine behördliche Genehmigung notwendig werden, was die Prüfung der persönlichen Eignung und der Haltungsbedingungen voraussetzt. Auch in die landwirtschaftliche Massentierhaltung wollen die Grünen mit ihrem Tierschutzgesetz eingreifen. So sollen Schlachttiertransporte in Deutschland maximal vier Stunden dauern dürfen und die Ställe "verhaltensgerecht" und "artgemäß" ausgestaltet sein. Auf diese Weise sollen etwa Spaltenböden in der Schweinehaltung untersagt werden. Laut Vorschlag der Grünen sollen künftig alle Stallsysteme einem behördlichen Prüf- und Zulassungsverfahren unterliegen. Die Pelztierzucht soll ganz verboten werden. Ebenso wie die Bundesregierung verlangen die Grünen ein Verbot von Brandzeichen bei Pferden und von Tierversuchen mit Menschenaffen. Ein  unabhängiger Tierschutzbeauftragter des Bundes und Beauftragte in den Ländern sollen für die Durchsetzung der Bestimmungen sorgen, heißt es in dem Entwurf weiter.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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