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Gericht: Küken-Töten verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz

Archivmeldung vom 20.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Küken in der Massentierhaltung bei der Einstallung
Küken in der Massentierhaltung bei der Einstallung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz: Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege, hieß es zur Begründung.

Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken aus einer Legehennenrasse sei für die Brütereien mit einem un­verhältnismäßigen Aufwand verbunden. Die Tötung der Küken sei daher Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch. Technische Verfahren, um nur noch Eier mit weiblicher DNA auszubrüten, seien noch nicht praxistauglich.

Die Kreise in Nordrhein-Westfalen hatten die seit Jahrzehnten allgemein übliche Praxis des "Küken-Schredderns" auf Weisung des zuständigen nordrhein-westfälischen Ministeriums untersagt. Dagegen hatten mehrere Brütereien geklagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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