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Illegale Greifvogelfalle in Albersloh - LJV-Jagdfunktionär unter Verdacht

Archivmeldung vom 19.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Ein Präsidiumsmitglied des nordrhein-westfälischen Landesjagdverbandes (LJV) steht unter Verdacht, auf seinem Grundstück bei Albersloh (Kreis Warendorf) illegal Jagd auf geschützte Greifvögel gemacht zu haben. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden gestern Abend bei einem Polizeieinsatz im Jagdrevier des Mannes drei illegale Tierfallen, darunter eine aktive Lebendfalle für Habichte - Vogel des Jahres 2015 - entdeckt und sichergestellt. Der Polizei liegen zudem die Aussagen mehrerer Zeugen vor, die den Mann an der Falle mit einem toten Vogel in der Hand beobachtet haben. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem wurde die Stabsstelle Umweltkriminalität im Düsseldorfer Umweltministerium eingeschaltet.

Komiteepräsident Heinz Schwarze verurteilte die Tat und forderte den Jagdverband auf, den Albersloher Jäger bis zur Klärung des Falls von allen Ämtern freizustellen. Der LJV hat sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Wer ihnen nachstellt, sie fängt oder tötet, begeht eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen und bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden kann. Das Komitee gegen den Vogelmord betreibt mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ein bundesweites Monitoring solcher Fälle und führt regelmäßig Kontrollen in bekannten "Problemrevieren" durch. Allein in NRW wurden demnach seit 2005 mehr als 450 Fälle illegaler Verfolgung von Greifvögeln festgestellt. Als Täter treten laut Komitee immer wieder Taubenzüchter und Jäger in Erscheinung, die in den Vögeln "Räuber" und "Niederwildschädlinge" sehen.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)

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