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EuGH verkündet Grundsatzurteil zu bienenschädlichen Pestiziden

Archivmeldung vom 05.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Honigbienen vor dem Flugloch ihres Bienenstocks. Bild: "obs/Aurelia Stiftung/Florian Zimmer-Amrhein"
Honigbienen vor dem Flugloch ihres Bienenstocks. Bild: "obs/Aurelia Stiftung/Florian Zimmer-Amrhein"

Am Donnerstag, 06. Mai 2021, fällt der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber, ob das Teilverbot hochumstrittener Neonicotinoid-Wirkstoffe der Firma Bayer Bestand hat. Die Aurelia Stiftung ist mit ihren Bündnispartnern seit Beginn an dem Gerichtverfahren beteiligt.

Morgen um 9:30 Uhr verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit um bienenschädliche Neonicotinoide sein Urteil. Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt.

Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) bestätigte 2018 diese Teilverbote für die Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Nach Auffassung des Gerichts durften die Genehmigungen für diese Pestizide eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit bestehen. Nach der Feststellung des Gerichts genügten die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken für Bienen, um die Maßnahmen der EU-Kommission zu rechtfertigen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, bleibt es Sache der Hersteller, bei der Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind.

Große Tragweite für den Insekten- und Umweltschutz

Dieses Urteil des EuG aus dem Jahr 2018 fand große öffentliche Beachtung. Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten haben sich daraufhin für ein Komplettverbot der Wirkstoffe im Freiland eingesetzt, das die EU dann im April 2018 beschlossen hat.

Während Syngenta das Urteil des EuG akzeptiert hat, hat Bayer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Insbesondere verlangt Bayer, dass die Risikoprüfung auf der Basis eines Bienenschutz-Leitfadens aus dem Jahr 2010 hätte durchgeführt werden müssen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat allerdings 2012 gravierende Mängel dieses Leitfadens hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen aufgedeckt.

Das EuGH-Verfahren ist nicht nur für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft von großer Bedeutung. In dem Rechtsstreit geht es ganz grundlegend um die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, wenn zugelassene Produkte im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein.

Nach unserer Rechtsauffassung dürfen nur Pestizidprodukte ihre Genehmigung umfassend behalten, wenn sie nachweislich nicht schädlich für Bienen und Biodiversität sind. Dieser Auffassung folgend, hat sich die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Bündnispartnern von Anfang an bei den Gerichtsverfahren eingeschaltet. Koordiniert und finanziert durch Aurelia sind in dem Verfahren mehrere Imkerverbände als sogenannte "Streithelfer" beteiligt. Die Berliner Anwaltskanzlei [GGSC] vertritt in den sehr umfangreichen Gerichtsverfahren (ca. 7.000 Seiten Prozessstoff) seit 2013 den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB). Wir werden das Urteil morgen unmittelbar nach seiner Begründung auswerten und hierzu eine Stellungnahme veröffentlichen.

Quelle: Aurelia Stiftung (ots)

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