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Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Wolfsjagden

Archivmeldung vom 19.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wolffamilie / Wölfe (Symbolbild)
Wolffamilie / Wölfe (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Bundesumweltministerium sieht ungeachtet einer Studie aus Niedersachsen, wonach schon in wenigen Jahren überall in Deutschland Wölfe anzutreffen sein werden, keine Grundlage für eine gezielte Bejagung der Raubtiere.

Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit: "Die Anforderungen an das Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus dem europäischen Naturschutzrecht. Dieses schließt ein Management einfach durch Abschuss einer bestimmten Anzahl von Wölfen aus."

Zuvor hatte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) eine Untersuchung vorgestellt, wonach sich Wölfe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter stark in Deutschland ausbreiten werden und der Bestand folglich nicht mehr als gefährdet anzusehen ist. Lies schätzte die Zahl der Wölfe allein in Niedersachsen auf bis zu 1200 im Jahr 2030. Er forderte von der Bundesregierung, den Ampel-Koalitionsvertrag umzusetzen, wonach ein "regionales Bestandsmanagement" für den Wolf ermöglicht werden soll. Die Sprecherin des Bundesministeriums erklärte in der "NOZ", das Vorhaben gleiche "der Quadratur des Kreises". Das Ministerium suche "nach vernünftigen Lösungen, die der Weidetierhaltung und dem Schutz unserer Natur gerecht werden".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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