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animal public e.V. legt offiziellen Widerspruch gegen Bärenabschussgenehmigung ein

Archivmeldung vom 27.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wie die Tier- und Artenschutzorganisation animal public e.V. mitteilte, hat sie bei der Regierung von Oberbayern Widerspruch gegen die Genehmigung zum Abschuss des eingewanderten Braunbären eingelegt.

Der Braunbär, der seit 170 Jahren in Deutschland ausgerottet ist, gehört nach dem internationalen Artenschutzrecht zu den streng geschützten Arten und darf daher weder gefangen noch getötet werden. Am 22.05.06 erließ die Regierung von Oberbayern eine Allgemeinverfügung die diese Verbote für den eingewanderten Braunbären „Bruno“ aufhebt und seinen Fang oder Abschuss
genehmigt. „Es ist allen geeigneten Jagdausübungsberechtigten gestattet, dem von Österreich auf oberbayerisches Gebiet übergewechselten Braunbären nach zustellen, um ihn zu fangen und oder zu töten“, heißt es in der Verfügung.

Dagegen hat der Verein animal public e.V. jetzt offiziellen Widerspruch eingelegt. „Seit Tagen wurde der Bär nicht mehr nachweislich gesichtet und hat sich seiner Art gemäß unauffällig verhalten.“, so Laura Zimprich Sprecherin von animal public e.V., „Das widerspricht der Annahme, dass der Bär sich weiterhin in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhält und es zu für den Menschen gefährlichen Begegnungen mit dem Bären kommen kann, die der Allgemeinverfügung zu Grunde liegt.“

Der Verein fordert daher den Schießbefehl sofort aufzuheben und bei Wiederkehr des Bären weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen, die das Wohl der Menschen und des Bären berücksichtigen.

Möglich wären die Vergrämung des Tieres aus der Nähe menschlicher Siedlungen oder eine Verbringung des Bären in einen weniger dicht besiedelten Lebensraum.

Quelle: Pressemitteilung animal public e.V.
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