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Tierärzte-Verband will Gebührensatz im Notdienst verdoppeln

Archivmeldung vom 07.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Der Fachkräftemangel und finanzielle Probleme bedrohen vielerorts die tierärztliche Notdienstversorgung. "Wir haben in NRW und bundesweit ein Problem damit, dass Tierkliniken keinen nächtlichen Notdienst mehr anbieten können", sagte Karl-Heinz Schulte, stellvertretender Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (BPT) und Vorsitzender des BPT-Landesverbands Nordrhein, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Der BPT will den Gebührensatz für Behandlungen im Notdienst verdoppeln: vom dreifachen auf den sechsfachen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat jüngst einen Entwurf zur Änderung der Verordnung in Umlauf gebracht. Das Papier sieht nach Angaben von Schulte die Einführung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro für Behandlungen im Notdienst vor. Außerdem sollen Tierärzte im Notdienst den vierfachen Gebührensatz verlangen dürfen, und der zweifache Satz soll im Notdienst der Mindestsatz werden. "Diese Erhöhung liegt zwar unter unserer Forderung, ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte Schulte. "Das Ministerium hat den Ernst der Lage erkannt." Mehrere Verbände können nun eine Stellungnahme dazu abgeben. Hintergrund der geplanten Maßnahme sind zahlreiche Schließungen von Tierkliniken. Bundesweit gab es 2009 noch 297 Kliniken für Kleintiere, 2018 waren es nur noch 123.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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