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Wirtschaftsministerium bereitet Ökostrom-Förderung per Ausschreibung vor

Archivmeldung vom 06.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Erstmals sollen vom kommenden Jahr an Fördersätze für Ökostrom-Anlagen per Ausschreibung ermittelt werden: Ziel sei es, neue Solarparks nur noch in der Höhe zu fördern, "die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage erforderlich ist", heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Er liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor.

In einem Pilotverfahren plant das Ministerium demnach zunächst Ausschreibungen für Solarparks mit einer Gesamtleistung von 600 Megawatt jährlich. Sie soll in drei Tranchen zu je 200 Megawatt von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben werden. Investoren können sich darauf mit konkreten Projekten bewerben. Entscheidend für die Vergabe sind die Fördersätze: Wer die geringsten Förderungen je Kilowattstunde Sonnenstrom verlangt, bekommt den Zuschlag - bis die jeweilige Tranche restlos vergeben ist. Im Zuge des neuen Verfahrens soll es auch wieder mehr Platz für Solarparks auf dem Land geben. "Einschränkungen bei der Flächenkulisse würden das Angebot verknappen und dadurch die Förderkosten erhöhen", heißt es in einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums. Auch auf Ackerflächen darf damit wieder mehr gebaut werden.

In vielen Punkten kommt der Entwurf Ideen nahe, die auch die Strombranche unterbreitet hatte. So muss, wer den Zuschlag erhalten hat, eine Kaution von bis zu einer halben Million Euro hinterlegen - je nach Größe des Projekts. Das soll sicherstellen, dass der Investor auch wirklich baut. Verzögert sich der Bau, drohen Strafen. Auch müssen die Bieter den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan schon in der Tasche haben, die erste Bedingung für eine spätere Baugenehmigung. Wer sich in der Ausschreibung durchsetzt, darf den Zuschlag nicht weiter veräußern. Anders als etwa von der Solarbranche gefordert, soll es jedoch keine Sonderregelungen für Bürgerprojekte geben. Wegen des einfachen Verfahrens seien diese "nicht erforderlich", heißt es in dem Eckpunktepapier. Das Verfahren soll auch den Weg ebnen für eine Ausweitung auf andere Ökostrom-Sparten. Langfristig strebe die Bundesregierung "einen Wechsel des Förderregimes für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen an."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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