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Tötung der Tigerbabys im Magdeburger Zoo: Gericht verurteilt Zoodirektor und drei Zoo-Mitarbeiter

Archivmeldung vom 17.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO

as Amtsgericht Magdeburg hat heute im Fall der drei wegen Nicht-Reinerbigkeit im Mai 2008 getöteten Tigerbabys im Magdeburger Zoo den Zoodirektor Kai Perret, ein Mitglied des Kuratoriums, einen Tierarzt sowie einen Tierpfleger des Zoos verurteilt. Für alle Angeklagten gab es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, d.h. 90 Tagessätze Geldstrafe sowie zwei Jahre Bewährungszeit. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der seinerzeit Anzeige erstattet hatte, ist erfreut, dass es eine Verurteilung gegeben hat.

„Ein klarer Sieg für den Schutz der Tiere im Zoo! Herr Perret wollte einen Freibrief für Zoos der lautete: Populationsmanagement durch Tötung. Das Gericht ist diesem Sonderrechtsanspruch nicht gefolgt, denn Tierschutzrecht gelte für alle Tiere“, begrüßt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, das heutige Urteil. „Im Prinzip standen hier alle Zoos in Deutschland vor Gericht, die ähnlich praktizieren. Das heutige Urteil hat daher Signalwirkung. Mit sogenannten überzähligen Tieren muss zukünftig anders umgegangen werden!“

Zum verhandelten Fall: Der Zoo Magdeburg züchtet Sibirische Tiger im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes. Im Mai 2008 bekamen kurz nach der Geburt drei lebensfähige Jungtiere die Todesspritze, da ein Gentest des Vaters festgestellt hatte, dass unten den Vorfahren ein Sumatra-Tiger gewesen war. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und eine Partnerorganisation erstatteten daraufhin Anzeige, da für sie der vom Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund“ für eine Tiertötung nicht gegeben war. Die Staatsanwaltschaft bejahte zunächst einen Anfangsverdacht, stellte das Verfahren dann aber ein. Daraufhin legte der Anwalt der Tierrechtler Beschwerde ein, der schließlich die Anklage folgte. Der Zoo hatte seinerzeit die Tötung damit begründet, dass die Tiger für die Erhaltungszucht wertlos gewesen wären und es keinen Platz für sie gegeben hätte.

Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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