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Gabriel kritisiert Hamburger Senat wegen Ablehnung des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer

Archivmeldung vom 15.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die Entscheidung des Hamburger Senats kritisiert, der Nominierung des Wattenmeeres als UNESCO- Weltnaturerbestätte nicht zuzustimmen. „Diese Entscheidung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Damit entlarvt sich der selbsternannte Umweltschützer Ole von Beust und brüskiert die Bundeskanzlerin“, sagte Gabriel.

Das Wattenmeer verdiene es in einem Atemzug mit Weltnaturerbestätten wie dem Great Barrier Reef oder den Galapagos-Inseln genannt zu werden. „Daher werden wir alles daran setzen, die Nominierung auch ohne Hamburg voranzutreiben. Ein Scheitern der Nominierung wäre ein schlechter Start in das Biodiversitätsjahr 2008, in dem Deutschland Gastgeber der UN-Naturschutzkonferenz sein wird“, so Gabriel.

Seit Jahren haben die Niederlande, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und die Hansestadt Hamburg die Nominierung des Wattenmeers gemeinsam vorbereitet und betrieben. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort - auch in Hamburg - unterstützen das Vorhaben. „Hamburg riskiert, wegen der Ignoranz und Verbohrtheit seines Wirtschaftssenators diese auch wirtschaftliche Chance für die gesamte Wattenmeer-Region zu verspielen. Und der derzeit noch Regierende Bürgermeister kann sich offenbar nicht gegen die Kleinkrämer in seinem Senat durchsetzen“, sagte Gabriel.

Kurz vor der kritisierten Senatsentscheidung waren in Hamburg Bedenken laut geworden, der Status des Wattenmeers als Welterbestätte könnte eine zusätzliche Hürde für die geplante Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe darstellen. „Derartige Bedenken sind entweder vorgeschoben oder ein Ausdruck fehlender Sachkenntnis“, so der Bundesumweltminister. Denn weil das betreffende Gebiet bereits als Teil der Nationalparke beziehungsweise als FFH- Gebiet nach Naturschutzrecht geschützt ist, liegen für das anstehende Hamburger Vorhaben die naturschutzrechtlichen Vorgaben bereits auf dem Tisch. Die Nominierung als Welterbestätte würde keine zusätzlichen rechtlichen Einschränkungen für die Planungen bedeuten. Die UNESCO selbst kann keine Vorschriften erlassen, und sie kann die Staaten beziehungsweise Bundesländer nicht dazu verpflichten, dies zu tun. „Ein UNESCO-Weltnaturerbegebiet Wattenmeer würde die Entwicklungschancen Hamburgs keinesfalls einschränken, ganz im Gegenteil“, betonte Gabriel.

Nirgendwo auf der Welt gibt es ein Küstengebiet mit vergleichbarer ökologischer Bedeutung, Dynamik, Schönheit und Größe. Und gleichzeitig werden kaum irgendwo auf der Welt Meer und Küste so intensiv vom Menschen geprägt, wie vor den Niederlanden und Deutschland. „Wir hätten mit dem Wattenmeer geradezu ein weltweites Vorbild für die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie. Der Hamburger Senat hat leider demonstriert, dass er dies nicht verstanden hat. Seine Blamage geht allerdings zu Lasten des ganzen Landes“, sagte der Bundesumweltminister. und betonte, dass Deutschland auf jeden Fall weiter an der Benennung des Wattenmeers als UNESCO- Weltnaturerbestätte arbeiten wird, notfalls eben ohne die Hamburger Anteile. Letzte Möglichkeit für die Abgabe des Nominierungs-Dossiers bei der UNESCO in Paris ist der 1. Februar 2008.

Quelle: BMU


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