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Scharfe Kritik an Massenkeulungen auf Rügen

Archivmeldung vom 20.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf Anordnung der Behörden soll auf Rügen mit der Tötung erster Hausgeflügelbestände begonnen werden. Nach bisher vorliegenden Bewertungen, auch von Verantwortlichen vor Ort, handelt es sich dabei um eine Präventionsmaßnahme. Die Infizierung der Tiere ist nicht nachgewiesen.

Die Massenkeulungen von offenbar bis zu 10.000 Tieren, so die ersten Schätzungen, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund scharf. Europas größte Tier- und Naturschutzorganisation fordert die Behörden auf, die Anordnung zurückzunehmen.

"Es gibt keinen vernünftigen Grund jetzt mit den Massenkeulungen zu beginnen. Es liegt keine akute Infizierung der Tiere vor, auch für den Menschen gibt es keine neue Gefahr. Der absolute Stillstand in der betroffenen Region ist die in der jetzigen Lage angemessene Prävention. Blinder Aktionismus und Massenkeulungen quasi in vorauseilender Panik sind jetzt fehl am Platze", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntwerden der Tötungsanordnung.

Offenbar hat der Krisenstab vor Ort bisher nicht alle nötigen Maßnahmen konsequent in die Wege geleitet, um einen absoluten Stillstand in der Region zu garantieren. Das aber wäre nötig, damit sich der Virus nicht weiterverbreitet. Es wäre fatal, nun die Tiere für das Versagen des Krisenmanagements vor Ort büßen zu lassen. Die jetzt unter Eile angeordnete Massenkeulung ohne jeden vernünftigen Grund muss umgehend zurückgenommen werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.

Erst wenn erste Haustierbestände nachweislich infiziert sind, dürften Tötungen überhaupt - auch aus Tierschutzsicht - erwogen werden, stellt der Deutsche Tierschutzbund klar. Aber auch dann heißt es: Augenmaß bewahren. Nicht nur, dass die Tötungen unter Wahrung aller Gesichtspunkte des Tierschutzes durchgeführt werden müssen. Es gilt vor allem, nur infizierte Tiere zu töten.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Tierschutzbund e.V.

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