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Indische Flüsse Ganges und Yamuna bekommen Rechte als „Lebewesen“

Archivmeldung vom 21.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ganges
Ganges

Foto: Ekabhishek
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Gericht in Indien hat die in der religiösen Welt bekanntesten indischen Flüsse Ganges und Yamuna zu juristischen Personen erklärt, berichtet die Zeitung „The Hindustan Times“.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Laut einer Entscheidung des Hohen Gerichts im nordindischen Unionsstaat Uttarakhand sind derzeit die beiden Flüsse „lebende Wesen mit dem Status einer juristischen Person“. Damit wollen die Richter den Schutz der Flüsse vor weiterer Verschmutzung und Umweltbelastung verbessern.

Laut dem Gericht erfordert die aktuelle Lage außergewöhnliche Maßnahmen, um diese Flüsse zu schützen und zu erhalten. Dabei soll das Gericht die staatliche „Nationale Mission für einen sauberen Ganges“ sowie Vertreter der Regierung von Uttarakhand als juristische Interessenvertreter der „Rechtspersonen“ Ganges und Yamuna berufen haben.

Der 2600 Kilometer lange Ganges gilt wegen seiner hohen Belastung durch Müll und Giftstoffe als einer der am stärksten verschmutzten Flüsse der Welt. Die Yamuna hat eine Gesamtlänge von 1376 Kilometern und fließt auf ganzer Länge südwestlich parallel zum oberen Ganges."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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