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Städte- und Gemeindebund fordert 100.000 Solardächer für öffentliche Gebäude

Archivmeldung vom 21.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt Bouda / pixelio.de
Bild: Kurt Bouda / pixelio.de

Deutschlands Kommunen fordern ein Sofortprogramm zur Installation von 100.000 Solardächern auf öffentlichen Gebäuden, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Die nächste Bundesregierung müsse dafür fünf Milliarden Euro bereitstellen, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

 "In diesem Jahr werden die Klimaziele im Gebäudesektor und in weiteren Sektoren nicht erreicht, dabei gibt es gerade im Bereich der kommunalen Liegenschaften ein riesiges Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist", begründete Landsberg seinen Vorstoß. Neben den Verwaltungsgebäuden könnten auch Kitas, Sportstätten oder der kommunale Wohnungsbestand mit einbezogen werden.

Zwar gingen bereits viele Kommunen mit Solardächern voran, sehr vielen Städten und Gemeinden fehle aber schlicht das Geld für den raschen Ausbau, so Landsberg. Sie seien daher auf Förderung mit Bundesmitteln angewiesen. Mit dem 100.000-Solardächer-Programm könnten die Kommunen Vorbild für private Eigenheimbesitzer, aber auch für die Wirtschaft werden, um ihre Dächer zur Installation von Solaranlagen zu nutzen. Das Programm wäre zudem ein Beitrag zur Stärkung des Handwerks und der lokalen Wirtschaft.

Für die Umsetzung brauche es aber nicht nur Geld, sondern auch viel mehr Flexibilität: "Es muss sichergestellt sein, dass Kommunen auf ihren Dächern Energie produzieren dürfen, auch wenn dies den Energiebedarf im Gemeindegebiet übersteigt", forderte Landsberg. "Eine der ersten Maßnahmen einer neuen Bundesregierung muss deshalb ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz sein." Dies müsse auch für schnellere, digitale Planungsvorhaben und den Verzicht auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung sorgen, wenn eine Maßnahme dem Klimaschutz diene. Notwendig seien auch wirksame Präklusionsvorschriften, "damit nicht mit immer neuen Verfahren die Umsetzung über Jahre verzögert wird".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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