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Nach Kastenstand-Urteil: Bund will Übergangsfrist von 15 Jahren für Umbau der Sauenhaltung

Archivmeldung vom 06.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sauen in Kastenstand. Bild: VIER PFOTEN, (c) Fred Dott
Sauen in Kastenstand. Bild: VIER PFOTEN, (c) Fred Dott

Nach einem höchstrichterlichen Urteil will das Bundeslandwirtschaftsministerium Sauenhaltern 15 Jahre Zeit lassen, ihre Ställe tierschutzgerecht umzubauen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf.

Dessen Eckdaten will das Ministerium kommende Woche auf der Agrarministerkonferenz in Landau vorstellen. Demnach sollen Sauen künftig nur noch wenige Tage im Jahr in sogenannten Kastenständen fixiert werden dürfen. Bislang schränkt ein Gestänge mehrere Monate im Jahr die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein. So soll unter anderem verhindert werden, dass sich die Sauen untereinander verletzen oder ihre Ferkel erdrücken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2016 in letzter Instanz das sogenannte Kastenstand-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt. Demnach müssen Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne an die danebenliegende Sau im Nachbarkastenstand zu stoßen. Ein Großteil der Ställe verstößt gegen diese Vorgaben. Nun sollen die Kastenstände nach den Vorstellungen des Agrarministeriums grundsätzlich 20 Zentimeter länger werden. Im sogenannten Abferkelbereich sollen die Sauen zudem so viel Platz bekommen, dass sie sich frei drehen können.

Die Bundesregierung will den Bauern eine Übergangsfrist von 15 Jahren einräumen. Während dieser Zeit müssen die Anforderungen des Gerichts nicht erfüllt werden. Sollte die neue Verordnung noch dieses Jahr in Kraft treten, würden die Vorgaben 2034 greifen. Dem Deutschen Tierschutzbund ist das deutlich zu lang. Präsident Thomas Schröder sagte der "NOZ", es werde alles dafür getan, dass die "elende Haltung im Kastenstand" unverändert weitergehen könne. Dabei hätten Gerichte festgestellt, dass es sich dabei um eine tierschutzwidrige Haltung handle. Schröder: "Ökonomie vor Tierschutz - das war, ist und bleibt offenbar die nationale Tiernutzpolitik der Bundesregierung." Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) widersprach der Kritik. ISN-Geschäftsführer Torsten Staack sagte der "NOZ", die Frist von 15 Jahren sei viel zu kurz. Die Ställe - besonders die Abferkelbereiche - müssten umfassend umgebaut werden. "Es wird kein Stein auf dem anderen bleiben können", so Staack. Er forderte zudem finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung. "Auf einen Betrieb mit 500 Sauen kommen Kosten von einer Million Euro und mehr zu. Das geht nicht ohne Unterstützung. Ansonsten geben viele Betriebe einfach auf."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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