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Hühnerkäfige noch bis 2035?

Archivmeldung vom 08.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: obs/Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bild: obs/Deutscher Tierschutzbund e.V.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) musste sich heute auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vor dem Bundesrat zu der weiteren Zukunft der Käfighaltung von Legehennen erklären: Die Bundesministerin Ilse Aigner hat dabei ihren Verordnungsentwurf verteidigen lassen, der den bestehenden Kleingruppen-Käfiganlagen einen Bestandsschutz bis zum Jahr 2035 garantiert. Diese großzügige Frist sei weder rechtlich, wirtschaftlich und schon gar nicht ethisch begründbar, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die Absicht des BMELV scharf.

Im Bundesrat kam heute erneut das Verbot der Brandzeichen für Pferde zur Sprache, dass die Länderkammer bereits mit Mehrheit fordert. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet von der Bundesministerin Ilse Aigner ein sofortiges Verbot der "Verbrennungen Dritten Grades" bei Fohlen.

"Dieses großzügige Geschenk an die Käfiglobby ist inakzeptabel. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Tierschützer, die gemeinsam mit Millionen Bürgerinnen und Bürgern seit nahezu 60 Jahren für die Freiheit der Hühner kämpfen. Frau Aigner hatte noch vor wenigen Wochen eine Tierschutzoffensive angekündigt. An der Frage, wie lange die Käfiganlagen für Hühner in Betrieb bleiben, wird daher auch das tierschützerische Engagement der Bundesministerin Ilse Aigner gemessen." erklärte heute Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu Beginn einer Aktion vor dem Bundesrat.

Die Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn an als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das. "Noch am selben Tag, am dem der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Auch deshalb muss jedweder Bestandsschutz gegenstandslos sein", fügt Apel hinzu.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. (ots)

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