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Jagdgesetz Rheinland-Pfalz: Tierquälerische Jagd am Fuchsbau wird nur teilweise abgeschafft

Archivmeldung vom 22.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Fuchs
Fuchs

Bildrechte: Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Luise Dittombée

Der Regierungsentwurf zum neuen rheinland-pfälzischen Jagdgesetz sieht vor, die Baujagd auf Füchse und Dachse am Naturbau zu verbieten. Am Kunstbau (künstlich angelegter Fuchsbau) soll sie aber weiterhin erlaubt bleiben. Rheinland-Pfalz folgt damit etwa dem Beispiel Baden-Württembergs, wo eine ähnliche Regelung bereits seit längerem besteht.

Begründet wird diese Unterscheidung zwischen Kunst- und Naturbauen damit, dass bei Naturbauen oftmals nicht eindeutig geklärt werden kann, ob der Bau von einem Dachs bewohnt wird. Dachse ergreifen bei der Baujagd in der Regel nicht die Flucht vor dem Jagdhund, sondern liefern sich heftige Kämpfe mit ihm. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Jagdhunde in Naturbauen feststecken und nur dadurch wieder befreit werden können, dass ein erheblicher Teil des Baus aufgegraben und dadurch zerstört wird.

Diese Argumentation greift aber bei weitem zu kurz. Selbst in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch am Kunstbau vor.

Selbst wenn der Fuchs den Bau verlässt, ist er dabei hochflüchtig. Auch ein Schrotschuss kann daher nicht sicherstellen, dass der vergleichsweise kleine, schnelle und plötzlich im Baueingang erscheinende Fuchs tödlich getroffen wird. Das Risiko von nicht-tödlichen Verletzungen, die schlimmstenfalls zu einem langsamen, qualvollen Tod führen, ist infolgedessen erheblich. Auch insofern stellt die Baujagd - egal, ob am Kunst- oder Naturbau - einen Verstoß gegen das im Tierschutzgesetz festgeschriebene Gebot der größtmöglichen Schmerzvermeidung (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG) dar.

Tierschutzrelevant ist außerdem, dass Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert werden, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie der Biologe Darius Weber beispielsweise feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen [1]. Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz [2] kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist. Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden.

Die Baujagd, ob am Natur- oder am Kunstbau, ist aus Tierschutzsicht grundsätzlich nicht akzeptabel. Zwar sterben nur vergleichsweise wenig Füchse bei der Baujagd (ihr Anteil an der Fuchsstrecke (inkl. Fallwild) schwankte in den Jagdjahren 2019/20 bis 2021/22 etwa in Nordrhein-Westfalen zwischen 1,4 und 2,8 Prozent; für Rheinland-Pfalz liegen keine Daten vor [3), das dabei verursachte Leid ist aber besonders groß. Das Aktionsbündnis Fuchs fordert das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz, aber auch die Gesetzgeber in allen anderen Bundesländern daher dringend dazu auf, die Baujagd als nicht tierschutzkonform vollständig zu verbieten.

[1]-[3] Literaturquellen und weitere Verweise auf www.wildtierschutz-deutschland.de

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)

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