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Großeinsatz gegen Wilderei und Tierquälerei in NRW

Archivmeldung vom 20.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Bild: Komitee gegen den Vogelmord e.V.

Bei einer Kontrolle von Jagdrevieren in Nordrhein-Westfalen hat ein Großaufgebot von Polizei und Vogelschützern in den letzten fünf Tagen zahlreiche Umweltstraftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgedeckt.

Aktivisten des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten nach Hinweisen in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen, Kleve, Wesel, Borken, Neuss und Düren zahlreiche illegale Tierfallen sowie vergiftete, gefangene und geschossene Vögel geschützter Arten entdeckt. Insgesamt wurden 6 Strafverfahren eingeleitet und 28 illegale Fallen für den Fang von Vögeln und Säugetieren beschlagnahmt oder bei den zuständigen Jagdbehörden zur Anzeige gebracht. Weiterhin wurden bei der Aktion 8 tote und ein frisch gefangener Greifvogel sowie zwei mit Schrot geschossene Reiher entdeckt.

"Die Verstöße haben eine unglaubliche Dimension. Offenbar pfeifen viele Jäger im Rheinland auf das Gesetz und töten gewohnheitsmäßig geschützte Arten", fasst Komiteepräsident Heinz Schwarze die Funde zusammen. Laut Komitee waren seit Donnerstag 20 Vogelschützer und mehr als 12 Polizeibeamte in 7 verschiedenen Landkreisen im Einsatz.

Das Aufstellen von Tellereisen und Vogelfallen ist in NRW streng verboten und stellt einen Verstoß gegen das Jagdgesetz dar. Das Fangen und Töten von Greifvögeln kann laut §66 Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e.V.

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