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Deutsche Umwelthilfe kritisiert weitere Industrievergünstigungen bei der EEG-Umlage

Archivmeldung vom 29.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der aktuelle Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, stromintensive Unternehmen bei der Ökostromumlage zu entlasten. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht diese Begünstigung der Industrie zu Lasten der Stromkunden und der Energiewende insgesamt. Die aktuelle Diskussion um die geplanten Rabatte von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

"Sigmar Gabriel ist und bleibt der Genosse der Bosse. Mit seinen neuen Plänen zur EEG-Umlage leitet er den Wahlkampf für 2017 ein und wirbt um Stimmen aus der Industrie. Das ist fatal für den Stromkunden. Denn die energieintensive Wirtschaft erneut bei der EEG-Umlage zu begünstigen, ist nicht nur ungerecht gegenüber den Verbrauchern, deren Rechnung am Ende des Jahres steigt. Es ist auch ein energiepolitisch vollkommen falsches Signal an die Unternehmen, die sich so wieder ein Stück mehr aus der Verantwortung für das Gemeinschaftsprojekt Energiewende ziehen können. Denn von den in der Bundesregierung beschlossenen Gegenleistungen, welche die Industrie bei Vergünstigungen auf die Ökostromumlage erbringen muss, ist in Gabriels Vorschlag nichts mehr zu lesen. Das Parlament sollte das Gesetz in dieser Form nicht verabschieden."

Müller-Kraenner betont, dass die besondere Ausgleichsregelung im EEG seit vielen Jahren zu niedrigeren Stromkosten bei den begünstigten Unternehmen führt. Dadurch werden jedoch Fehlanreize für die Unternehmen gesetzt, um weniger effizient mit Energie umzugehen. Besonders Unternehmen, deren Stromverbrauch knapp über dem vorgeschriebenen Schwellenwert für Begünstigung liegt, werden darin bestärkt, keine Investitionen im Bereich Energieeffizienz zu tätigen, um ihren EEG-Rabatt weiterhin zu erhalten. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass durch das EEG begünstigte Unternehmen "wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielen werden".

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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