Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt Mutterschweine in enge Käfige eingesperrt

Mutterschweine in enge Käfige eingesperrt

Archivmeldung vom 14.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Mutterschwein kann sich im Kastenstand kaum bewegen. Bild: VIER PFOTEN
Das Mutterschwein kann sich im Kastenstand kaum bewegen. Bild: VIER PFOTEN

In Deutschland werden über zwei Millionen Muttersauen in engen Einzelkäfigen, dem so genannten Kastenstand gehalten. Ein Verstoß gegen § 2 Nr. 1 und § 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes, so VIER PFOTEN. Jedes Tier muss laut Gesetz seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten werden und die Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung haben. Im Kastenstand können sich die Schweine nicht einmal umdrehen, sie erleiden massive gesundheitliche und psychische Schäden, so VIER PFOTEN.

Daran ändert auch die EU-Richtlinie nichts, die die Kastenstandhaltung für Sauen ab 2013 immer noch sechs Monate im Jahr erlaubt. Die Organisation hat deshalb die Landwirtschaftsminister aller Bundesländer schriftlich darum gebeten, eine Normenkontrollklage gegen den Kastenstand einzuleiten. „Über die Normenkontrollklage kann die tierschutzwidrige Haltung von Mutterschweinen im Kastenstand verboten werden“, erklärt Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. Eine im Jahr 2006 eingereichte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz sorgte letztlich für die Abschaffung der Legebatterien für Hühner.

Um den Bundesländern die Notwenigkeit der Abschaffung von Kastenständen zu erläutern hat VIER PFOTEN im Juni 2012 ein Gutachten bei der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther in Auftrag gegeben und den zuständigen Ministerien zur Verfügung gestellt. „Es zeigt eindeutig, dass die Kastenstandhaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt und schnellstens verbannt werden muss“, so Stephany weiter. Das Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit stellt fest, dass der Kastenstand nicht nur die Bewegungsfreiheit, das Nestbauverhalten und die Interaktionsmöglichkeiten der Sauen mit den Ferkeln einschränkt, sondern in Zusammenhang mit der Bodenbeschaffenheit auch zu schmerzhaften Erkrankungen und Verletzungen wie Harnwegsentzündungen, Gebärmutter- und Gesäugeentzündungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates führt. Die durch den Kastenstand fehlende Aussicht auf Veränderungsmöglichkeiten führt zudem zu gravierenden Verhaltensstörungen wie dem Stangenbeißen, Weben, Leerkauen oder Trauern. Dr. Stephany: „Wir setzen nun auf die Hilfe der Bundesländer, um das Leiden der Sauen im Kastenstand zu beenden.“

Quelle: VIER PFOTEN

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte dolch in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige