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Zweifel an Vergabepraxis für Hambach-Gutachten

Archivmeldung vom 28.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Barrikade der Umweltaktivisten im Hambacher Forst (Archivbild)
Barrikade der Umweltaktivisten im Hambacher Forst (Archivbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Über die direkte Vergabe des Gutachtens zur Räumung des Hambacher Forsts an die Kanzlei Baumeister hat es im nordrhein-westfälischen Innenministerium zunächst unterschiedliche Auffassungen gegeben. Das geht aus internen Akten des Ministeriums hervor, über die die Düsseldorfer "Rheinische Post" berichtet.

In einer handschriftlichen Gesprächsnotiz vom 5. Juli 2018 heißt es demnach zur geplanten Vergabe des Gutachtens: "Das Regelverfahren ist eine freihändige Vergabe unter Aufforderung von mindestens drei Bietern." Aus den Akten zum Hambacher Forst, die die Landesregierung zeitweise öffentlich gemacht hatte, geht weiterhin hervor, dass intern heftig gerungen wurde, um die Direktvergabe an die Kanzlei Baumeister zu ermöglichen.

In der internen E-Mail eines Mitarbeiters heißt es nach dem Bericht der Zeitung: "Aus meiner Sicht ergeben sich keine zwingenden Gründe daraus für eine Alleinstellung der Kanzlei Baumeister dergestalt, dass nur diese aus fachlichen Gründen in der Lage wäre, das zu beauftragende Gutachten zu erstellen." Innen- und Bauministerium teilten dazu auf Anfrage mit, es handele sich hierbei um einen üblichen Austausch zwischen den an solchen Vorgängen beteiligten Stellen eines Ministeriums, nämlich der Beschaffungs- sowie der Vergabestelle.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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