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Lichtblick für die Legehennen in Käfigen - Bundesregierung scheitert im Bundesrat

Archivmeldung vom 23.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen am 12.10.2010 für nichtig erklärt. Eine Neuregelung muss bis zum 31.03.2012 erfolgen. Die Bundesministerin Ilse Aigner hat einen Verordnungsentwurf in den Bundesrat eingebracht, nach dem die Legehennen noch bis 2035 ihr Dasein in Kleingruppenkäfigen fristen sollten. Nach heftigen Protesten des Deutschen Tierschutzbundes und den persönlichen Bemühungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es gelungen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung scheitern zu lassen. Die Bundesregierung ist damit gezwungen, in neue Beratungen mit den Ländern einzutreten.

"Das ist ein Lichtblick für die Hühner in Käfigen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, diese noch für Jahrzehnte von der Bundesregierung vorgesehene Qualhaltung vorerst zu stoppen. Die Niederlage der Bundesregierung ist ein Etappensieg für den Tierschutz. Unser Dank gilt der Landesregierung Rheinland-Pfalz, aber auch den anderen Bundesländern, die diesen Beschluss heute gefasst haben. Wir kämpfen weiter, um einen zeitnahen Ausstieg aus der Käfighaltung zu erreichen" ,erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses.

Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Hühnervögeln keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. Im Vergleich zu den herkömmlichen Batteriekäfigen haben die Hühner in den Kleingruppenkäfigen gerade knapp die Größe eines Bierdeckels mehr an Platz.

Im Vorfeld des heutigen Bundesratsbeschlusses hatten sich bereits die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für eine kürzere Bestandsschutzfrist stark gemacht. Mit dem heutigen Beschluss ist die Bundesregierung gezwungen, mit den Ländern neu zu verhandeln.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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