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Regierungsgutachten: Gorleben-Erkundung illegal

Archivmeldung vom 18.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Arbeiter bei Abteufarbeiten auf der Schacht-Sohle im niedersaechsischen Zwischenlager Gorleben. Befunde unabhaengiger Wissenschaftler belegen, dass der Salzstock Kontakt mit Grundwasser hat. Damit stehen Wege fuer den Transport von radioaktiven Schadstoffen vom Salzstock bis in die obersten Grundwasserhorizonte offen. Bild: Gorleben, DEU
Arbeiter bei Abteufarbeiten auf der Schacht-Sohle im niedersaechsischen Zwischenlager Gorleben. Befunde unabhaengiger Wissenschaftler belegen, dass der Salzstock Kontakt mit Grundwasser hat. Damit stehen Wege fuer den Transport von radioaktiven Schadstoffen vom Salzstock bis in die obersten Grundwasserhorizonte offen. Bild: Gorleben, DEU

Die geplante Verlängerung von Betriebsplänen zur Erkundung des Salzstockes Gorleben auf Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 ist "unzulässig".

Das geht aus einem heute von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten der Bundesregierung vom September 2009 hervor. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte am vergangenen Montag angekündigt, Betriebspläne zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben auf der Grundlage von 1983 verlängern zu wollen, obwohl ihm dieses Gutachten vorliegt. Sollte Umweltminister Röttgen eine Verlängerung des Betriebsplanes auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 vorlegen, wird Greenpeace gegenüber der Bundesregierung Klage erheben.

"Klarer geht's nicht. Das Gutachten belegt, dass Röttgens Vorhaben illegal ist", sagt Tobias Münchmeyer, Atom-Experte bei Greenpeace. "Trotzdem will Röttgen offenbar ein Endlager in Gorleben durchdrücken - koste es was es wolle."

Das vom Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erstellte Rechtsgutachten kommt weiterhin zu dem Schluss: "Eine weitere Erkundung des Bergwerks Gorleben auf bergrechtlicher Grundlage (...) ist unzulässig". Als Begründung für die Unzulässigkeit einer Verlängerung von Betriebsplänen zur Fortsetzung der Erkundung von Gorleben erklärt das Gutachten: "Durch die weitgehenden Änderungen des Vorhabens ist die Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Rahmenbetriebsplans 1983 aufgebraucht. Der Rahmenbetriebsplan 1983 (in Gestalt seiner Verlängerungen) kann daher keine Rechtsgrundlage für eine weitere bergrechtliche Erkundung des Endlagerstandortes Gorleben sein; (...)."

"Röttgen muss endlich die Erkundung Gorlebens zu den Akten legen und den Weg für eine ergebnisoffene Endlagersuche freimachen - ohne den ungeeigneten Salzstock Gorleben", so Münchmeyer.

Quelle: Greenpeace

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