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Trotz kanadischer Intervention: Bundesregierung bringt Handelsverbot für Robbenprodukte voran

Archivmeldung vom 24.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der ersten Lesung behandelt der Bundestag heute einen Gesetzentwurf für ein Handelsverbot für alle Robbenprodukte. Mitglieder des Bundestags erklärten, das Parlament wolle ein Handelsverbot noch vor der Sommerpause einführen.

"Dieser Vorstoß der Bundesregierung setzt die EU-Kommission unter Druck," so Dr. Ralf Sonntag, Leiter der europäischen Robbenkampagne des IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds). "Die Kommission will in den nächsten Wochen ihre Entscheidung über ein EU-weites Handelsverbot bekannt geben. Die Position eines großen EU-Staates wie Deutschland kann die Kommission nicht ignorieren."
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf überarbeitet, um Schlupflöcher zu schließen, die sich durch die Formulierung der Ausnahmeregelung für Inuit ergeben hatten. Die traditionelle Jagd der Inuit ist von dem Handelsverbot ausgenommen. Um einem Handelsverbot der EU entgegen zu wirken, erließ die kanadische Regierung in diesem Jahr neue Auflagen. Diese sollen sicherstellen, dass die Jagd "humaner" durchgeführt wird. Aktuelles Filmmaterial des IFAW beweist, dass die Auflagen nicht erfüllt werden und sich an der Grausamkeit der Jagd nichts geändert hat. Der IFAW präsentiert das Filmmaterial morgen in Brüssel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit anderen Tierschutzorganisationen. "Die neuen Auflagen sind Augenwischerei," so Sonntag. "Die Bedingungen der Robbenjagd lassen verschärfte Kontrollen überhaupt nicht zu. Das war ein weiterer Versuch der kanadischen Regierung, der europäischen Opposition gegen die Robbenjagd den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dieser Versuch ist kläglich gescheitert."

Quelle: IFAW

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