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Chemisches Kältemittel 1234yf endgültig gescheitert

Archivmeldung vom 25.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
manueller Schalter für eine Klimaanlage (BMW)
manueller Schalter für eine Klimaanlage (BMW)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vier Jahre nachdem die Deutsche Umwelthilfe e. V.(DUH) die ersten Unfallsimulationen mit dem neuen chemischen Kältemittel 1234yf durchgeführt und dabei dessen hohe Brennbarkeit und extreme Giftigkeit festgestellt hat, gibt heute mit der Daimler AG erstmals ein Fahrzeughersteller diesen Sachverhalt zu.

Doch anstatt einen gesetzeskonformen Einsatz natürlicher Kältemittel anzukündigen, will die Daimler AG einen offenen Rechtsbruch begehen. Das wegen seiner verheerenden Klimaschäden seit 2011 verbotene Kältemittel R134a soll, so der Stuttgarter Fahrzeughersteller, als "bewährtes Kältemittel" weiter eingesetzt werden.

"Seit vier Jahren kennt die Automobilindustrie die inakzeptablen Gefahren des chemischen Kältemittels 1234yf. Jetzt wird offensichtlich, dass die Autobauer nie ernsthaft eine Alternative zum billigen aber für das Weltklima verheerenden bisherigen Kältemittel gesucht haben. In den kommenden Tagen und Wochen werden entsprechende Entscheidungen der anderen Autohersteller zum Verzicht auf 1234yf folgen. Die Ankündigung von Daimler, weiterhin das billige, alte und vor allem klimaschädliche Kältemittel R134a einzusetzen, ist ein offener Rechtsbruch gegen die EU-Klimaschutzgesetze. Diesem ist mit der sofortigen Verhängung von Strafzahlungen zu begegnen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Nach Ansicht der DUH sollte die EU-Kommission erstmals von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen Autohersteller, die rechtswidrig das verbotene Kältemittel R134a weiter einsetzen, ein Strafzahlung zu verhängen. Nach den derzeit gültigen Strafregelungen der EU würde diese 665 Euro pro Fahrzeug betragen. Jeder Fahrzeughersteller hat die Möglichkeit, diese Strafzahlungen durch den Einsatz natürlicher Kältemittel wie CO2 zu vermeiden und sich gleichzeitig gesetzeskonform zu verhalten. Ursprünglich hatten die deutschen Autobauer dies auch versprochen. VDA-Präsident Matthias Wissmann verkündete zu seinem Amtsantritt die Abkehr von klimaschädlichen chemischen Kältemitteln. Das Gegenteil wurde praktiziert: Mit Hochdruck wurde gemeinsam mit den Chemiemultis DuPont und Honeywell an chemischen Alternativen gearbeitet und die Entwicklung natürlicher Kältemittel eingestellt.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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