Bundestagspetition gegen grausamste Tierversuche in Deutschland gestartet
Archivmeldung vom 14.03.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittElektroschocks, schwimmen müssen bis zur Erschöpfung, tödliche Vergiftungen, mehrfaches Organversagen, tödliche Bestrahlungsschäden - diese und andere schwerste Leiden und Schäden dürfen Tieren in deutschen Versuchslaboren immer noch zugefügt werden, obwohl die EU solche erheblich belastenden Tierversuche verbietet. Diese Missstände sowie 17 weitere in einem Rechtsgutachten dokumentierten Verstöße Deutschlands gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie prangern die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO an und haben aktuell eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Tierversuche, die „starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können“ könnten in Deutschland längst der Vergangenheit angehören, wenn die 2010 novellierte EU-Tierversuchsrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt worden wäre. Denn die EU-Richtlinie verbietet besonders leidvolle Tierversuche, die im Schweregrad „schwer“ angesiedelt sind.
Deutschland nutzte jedoch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ein Schlupfloch, um dieses Verbot schwerstbelastender Tierversuche nicht in das nationale Recht übernehmen zu müssen.
Darüber hinaus belegt ein Rechtsgutachten* 18 tierschutzrechtliche Verstöße bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. So sind in Deutschland Tierversuche zu Aus-, Fort-, Weiterbildungszwecken nicht wie von der EU verlangt genehmigungspflichtig, sondern müssen der Behörde nur angezeigt werden. Auch die Prüfkompetenz der Behörden beim Genehmigungsverfahren von Tierversuchen ist stark eingeschränkt, d.h. in Deutschland müssen die Behörden ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn alle formalen Vorgaben erfüllt sind, wenn etwa der Antrag korrekt ausgefüllt wurde. Die EU fordert aber eine unabhängige Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs. Nicht einmal eine solche Abwägung ist den deutschen Behörden erlaubt.
„Mit der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zum Nachteil der Tiere hat die Bundesregierung nicht nur die Absicht des Unionsgesetzgebers sondern auch die eigene Staatszielbestimmung Tierschutz völlig außer Acht gelassen“, betonen die Vereine. Der seit 2002 gültige Verfassungsrang des Tierschutzes gebiete nämlich die Nutzung jedweden Spielraumes nach oben bei der Verwirklichung von mehr Tierschutz.
Damit sich der Bundestag mit dieser rechtlichen Schieflage bei Tierversuchen beschäftigen muss, haben die Verbände dort eine Petition eingereicht.
Wenn innerhalb der nächsten vier Wochen mindestens 50.000 Menschen auf der Internetplattform des Petitionsausschusses für das Anliegen ihre Stimme abgeben, haben die Vereine die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Anhörung ihre Forderung nach einem Verbot schwerstbelastender Tierversuche sowie der Beseitigung der tierschutzrechtlichen Verstöße persönlich vorzutragen.
*Gutachten Dr. Maisack v. 18.1.16 zur Frage, ob und ggf. welche Bestimmungen der Richtlinie 2010/63/EU durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz-Versuchstierverordnung nicht oder nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sind.
Weitere Informationen:
Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_01/_09/Petition_69364.html
Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“
Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.