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Grüne fordern Halbierung der Grenzwerte beim Strahlenschutz

Archivmeldung vom 11.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Grünen verlangen eine deutliche Verschärfung der deutschen Strahlenschutzverordnung, um zum Beispiel Mitarbeiter in Atomkraftwerken stärker zu schützen. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" in seiner heutigen Ausgabe, 11. April 2011 um 21.45 Uhr im Ersten.

Sylvia Kotting-Uhl, die atompolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt im Interview, der aktuell festgelegte Grenzwert "fußt auf der Annahme, dass eine chronische Dosis nur halb so gefährlich ist wie eine akute Dosis und das hat zu einem Grenzwert von 20 Millisievert im Jahr geführt. Es gibt keine Begründung reeller Art dafür und es mehren sich die Zweifel an diesen Annahmen. Ich fordere, die Grenzwerte für die Menschen, die beruflich der Strahlenexposition ausgesetzt sind, um die Hälfte abzusenken."

Einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt ist unter anderem das Reinigungs- und Wartungspersonal in Atomkraftwerken. Wie das Bundesumweltministerium "Report Mainz" auf Anfrage mitteilte, arbeiteten 2009 alleine 24.000 externe Mitarbeiter in deutschen Atomkraftwerken. Wie viele von ihnen dabei radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren, sei im Bundesumweltministerium nicht erfasst.

"Report Mainz" berichtet über den Fall des 2009 verstorbenen Dekontaminationsarbeiters Bernd Maaß. Seine Witwe wirft den Atomkraftwerksbetreibern vor, dass der tödliche Blutkrebs ihres Mannes durch die Strahlung in den Kernkraftwerken verursacht worden sei. Bernd Maaß führte von 2001 bis 2007 als Mitarbeiter einer Spezialfirma Reinigungsarbeiten in zwölf Atomkraftwerken durch, unter anderem in Becken für Brennelemente. Die Krankheit komme mit nur 20-prozentiger Wahrscheinlichkeit von der Strahlung, meint die Berufsgenossenschaft. Ein aktuelles Gutachten der Universitätsmedizin Göttingen stellt dennoch fest, dass die Radioaktivität "eine wesentliche Ursache für die Entstehung der Leukämie war". Der Fall ist vor Gericht. Seinen Strahlenpässen zufolge hatten seine Strahlenbelastungswerte die zulässige Jahresdosis nie überschritten. Die Betreiber beteuern gegenüber "Report Mainz", alles zu unternehmen, um die Strahlenbelastung zu minimieren.

Quelle: SWR - Das Erste

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