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RWE rechnet mit Rodungsstopp bis 2020

Archivmeldung vom 05.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Braunkohletagebau Hambach
Braunkohletagebau Hambach

Foto: Jopami
Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der Entscheidung es Oberverwaltungsgerichts NRW rechnet RWE mit einem Rodungsstopp bis "möglicherweise" Ende 2020. Der wirtschaftliche Schaden aus den zu erwartenden Betriebseinschränkungen liege über 100 Millionen Euro pro Jahr, teilte RWE am Freitag mit. Das Unternehmen sei von dem Gerichtsentscheid überrascht worden, hieß es.

Das Oberverwaltungsgerichts hatte am Vormittag per Eilbeschluss entschieden, dass RWE den Hambacher Forst vorerst nicht roden darf. Die gelte, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden sei, hieß es in der Begründung. RWE dürfe aber im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch genommen würden. Doch das wird nicht funktionieren:

Nach Angaben von RWE werden nun zunächst die Geräte auf der obersten Sohle, die bereits dicht vor dem Forst stehen, den Betrieb einstellen müssen. Hier von werde quasi zeitgleich die Rekultivierung betroffen sein, weil das Erdmaterial aus dem Vorfeld fehlt. "In der Folge werden wie bei einem Dominoeffekt die Bagger auf den tieferen Sohlen auflaufen und somit zuletzt auch keine Kohle mehr freilegen können", teilte RWE mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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