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Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Limburg

Archivmeldung vom 11.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Limburg: Blick über die Kernstadt von Osten
Limburg: Blick über die Kernstadt von Osten

Foto: Bernhard Queisser
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen das Land Hessen erneut rechtliche Schritte wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte eingeleitet. Nach Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach klagt der Umwelt- und Verbraucherschutzverband wegen anhaltender Stickstoffdioxid-Belastung in Limburg an der Lahn. Nach Auffassung der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit der Einwohner in der Kreisstadt zu schützen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3. Limburg überschreitet diesen konstant.

"Das Hessische Umweltministerium darf die Luftbelastung in Limburg nicht länger ignorieren und muss jetzt die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Maßnahmen, die erst in fünf oder zehn Jahren greifen, sind nach deutschem und europäischem Recht inakzeptabel", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im Dezember 2014 in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten Diezer Straße, Frankfurter Straße und Schiede II erst im Jahr 2020 erreicht wird. An der Messstelle Schiede I sei dies erst bis zum Jahr 2025 zu erwarten. Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hat die EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver Maßnahmenpläne nicht genehmigt.

Die DUH hat in der Vergangenheit wiederholt die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Im September 2013 stärkte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen und ermöglichte ihnen, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen. Hintergrund war eine Klage der DUH gegen das Land Hessen wegen anhaltender Luftschadstoffbelastung in Darmstadt.

"Die bisherigen Urteile gewähren ein Recht auf saubere Luft. Das Umweltministerium kann sich nicht länger quer stellen und muss in allen hessischen Städten effektive Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit umsetzen", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH eingereicht hatte.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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