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Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Darmstadt erhält Umweltzone

Archivmeldung vom 16.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GTÜ / pixelio.de
Bild: GTÜ / pixelio.de

Eine Umweltzone mit Einfahrverboten für Fahrzeuge ohne grüne Plakette muss Bestandteil eines neuen Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt sein. Das ist die Konsequenz aus dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Der Richterspruch ist Ergebnis einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), die im Februar Klage gegen das Land Hessen wegen regelmäßiger hoher Überschreitungen der NO2-Grenzwerte in Darmstadt eingereicht hatte. Das Umweltministerium hatte trotz der Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger der Region keine Maßnahmen eingeführt, die die Einhaltung der Grenzwerte in Zukunft möglich gemacht hätten. Entsprechend eindeutig fiel deshalb jetzt der Richterspruch aus.

"Die hessische Landesregierung muss endlich ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ernst nehmen und dafür sorgen, dass im gesamten Ballungsraum Rhein-Main die Luftbelastung mit Stickoxiden und Feinstaub sinkt. Dass das mit der konsequenten Durchsetzung von Umweltzonen möglich ist, haben andere Metropolen in Deutschland längst bewiesen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Entscheidung des VG Wiesbaden.

Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH das effektivste Einzelinstrument zur Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der EU-Grenzwerte in Ballungszentren. Trotzdem hatte sich das CDU-geführte Umweltministerium in Wiesbaden bisher geweigert, eine wirksame Umweltzonenregelung in Darmstadt zu erlassen. Die DUH fordert neben der Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für Pkw ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für andere Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu gehören insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in Hafenstädten bzw. an Wasserstraßen auch Schiffe.

"Das Ministerium muss einsehen, dass es rechtlich chancenlos ist, sich gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger zu stellen." sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger, der die KIage für die DUH eingereicht hatte. Klinger hatte bereits 2008 gemeinsam mit der DUH das "Recht auf saubere Luft" für Privat- und juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Diesem Urteil folgten weitere, unter anderem bezüglich der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, wo in der Folge zum 1. Februar 2013 eine Umweltzone eingeführt wird.

Im Juni 2012 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erneut Untersuchungsergebnisse zu den mit Dieselabgasen verbundenen Gesundheitsrisiken veröffentlicht. Sie verursachen Herz-Kreislauferkrankungen und gelten als eindeutig krebserregend. Die WHO stuft sie in dieselbe Gefährdungskategorie ein wie Asbest. Allein durch die Feinstaubbelastungen, die einer der gefährlichen Bestandteile von Dieselemissionen sind, sterben ebenfalls nach Untersuchungen der WHO in Deutschland jedes Jahr ca. 75.000 Menschen vorzeitig.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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